Datenschutz – Stadt passt Online-Angebot an DSGVO an

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Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten ab dem 25. Mai 2018 in der Europäischen Union erweiterte Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Dortmund Veränderungen an ihrem Online-Angebot vorgenommen.

Erklärtes Ziel der DSGVO sowie entsprechend angepasster nationaler Gesetzgebung ist es vor allem, die Stellung der Internet-Nutzerinnen und -Nutzer gegenüber global operierenden Diensteanbietern zu stärken. Aber auch im Hinblick auf den Datenaustausch zwischen Bürger und Behörde ergeben sich aus der DSGVO neue Konstellationen sowie erweiterte Pflichten für datenverarbeitende Stellen.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Dortmund Veränderungen an ihrem Online-Angebot vorgenommen. Eine ausführliche Datenschutzerklärung erläutert, wann und wie Nutzerdaten verarbeitet und ggf. gespeichert werden. Möglichkeiten zum Widerruf erteilter Einwilligungen werden in der Datenschutzerklärung ebenso erläutert wie das durch die DSGVO garantierte Recht auf Einholung von Auskünften zur tatsächlichen Nutzung und Speicherung eigener Daten. Formulare, die der Datenübermittlung an die Stadt Dortmund dienen, wurden mit Verweisen auf die erweiterte Datenschutzerklärung verknüpft.

Bei der praktischen Nutzung des Stadtportals dortmund.de ändert sich für Nutzerinnen und Nutzer insgesamt eher wenig, da bereits seit 2017 ein Verfahren zur aktiven Zustimmung bei der Nutzung von dritter Seite angebotener Dienste eingeführt worden war. Ein YouTube-Video oder eine Google-Karte konnten auch bislang schon innerhalb der dortmund.de-Seiten nur dann angesehen werden, wenn Nutzer oder Nutzerin den entsprechenden Dienst aktiviert hatten.

Datenschutz

Quelle: Stadt Dortmund

 

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