In der Woche vom 5. bis zum 9. November 2018 finden die Anmeldungen der Schulanfänger zum Schuljahr 2019/2020 in 89 Grundschulen der Stadt Dortmund statt. Eltern können die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
Auch für die Beurteilung eines Anspruchs auf Schülerfahrtkostenübernahme ist nur der Weg zur nächstgelegenen Schule maßgebend. Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.
Schulverwaltung erwartet rund 5.200 Schulanfänger
Die Schulverwaltung erwartet zum neuen Schuljahr rund 5.200 Schulanfänger. Für das Schuljahr 2019/20 gilt: Alle Kinder, die im Zeitraum 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geboren wurden, werden schulpflichtig.
Überprüfung der Schulfähigkeit
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die nach dem 30. September 2013 geboren sind, vorzeitig eingeschult werden, wenn sie „schulfähig“ sind. Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Fragen in diesem Zusammenhang können interessierte Erziehungsberechtigte in der Anmeldewoche in einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung der ausgewählten Grundschule klären.
Die Schule führt im Rahmen der Anmeldung ein Schulspiel durch, um die Fähigkeiten des Kindes festzustellen. Auf Wunsch können Erziehungsberechtigte Anmeldetermine mit den Grundschulen vereinbaren.
Fragen zur Einschulung beantworten die Schulleitungen der Grundschulen telefonisch oder in einem Beratungsgespräch.
Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Erziehungsberechtigte beim Schulverwaltungsamt unter der Rufnummer (0231) 50-2 76 61 oder per Email.
Quelle: Stadt Dortmund