Stadt erneuert Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen

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Symbolbild Straßenname (mblind/pixabay)
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Die Verwaltungsspitze hat am Dienstag, 6. November, die Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund beschlossen und zur Beratung in den Bezirksvertretungen und zum anschließenden Ratsbeschluss weitergeleitet. Diese beinhaltet u.a. eine verkürzte Wartezeit bei der Bennenung nach verstorbenen Persönlichkeiten.

Für das Stadtgebiet Dortmund wurden verbindliche Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen erstmalig 1979 aufgestellt und letztmalig 1987 redaktionell angepasst.

Aus Anlass der Benennungen von Straßennamen nach Unternehmensbezeichnungen sowie einer veränderten Wartezeit bei der Berücksichtigung von Benennungen nach verstorbenen Persönlichkeiten wurden die Richtlinien grundsätzlich redaktionell überarbeitet und neu gegliedert.

Demnach ist dem Rat der Stadt Dortmund in Ausnahmefällen eine Benennung von Straßen nach Firmen, Unternehmen und Institutionen als Einzelfallentscheidung vorbehalten. Außerdem soll die Wartezeit zur Benennung nach Persönlichkeiten nach ihrem Tod von bisher fünf Jahren auf ein Jahr verkürzt werden.

Da die Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen für das gesamte Stadtgebiet gelten, werden vor dem Ratsbeschluss auch alle Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund beteiligt.

Quelle: Stadt Dortmund

 

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