240 EDG-Mitarbeiter sorgen im Winter für freie Straßen – Anlieger müssen Gehwege streuen

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Mit 40 Räum- und Streufahrzeugen ist die EDG im Winterdienst. - Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): EDG
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Die EDG Entsorgung Dortmund GmbH ist gut gerüstet für den Winter: 5.000 Tonnen Salz, 1.000 Tonnen Eifellava und 55.000 Liter Salzsole gehören zum Vorrat. Bei Schneefall und Glätte sorgen rund 240 Mitarbeiter für freie Straßen. Für freie Gehwege sind die Anlieger zuständing, erinnert die Stadt.

Insgesamt ist die EDG mit 40 Räum- und Streufahrzeugen sowie 28 Kolonnenwagen im Einsatz. Allein aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung der Stadt Dortmund können jedoch die Räum- und Streufahrzeuge bei starkem und anhaltendem Schneefall nicht überall sofort im Einsatz sein.

Sparsamer Einsatz von Taumitteln

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund werden drei Winterdienststufen unterschieden: Zu den Winterdienststufen I und II gehören insgesamt 1.108 Straßenkilometer. Die Straßen der Winterdienststufe I werden vorrangig von Eis und Schnee befreit. Es folgen die Straßen der Winterdienststufe II. 685 Straßenkilometer der Winterdienststufe III bleiben aus ökologischen Gründen unbehandelt. So wird gemäß dem Grundsatz ‚So viel wie nötig, so wenig wie möglich!‘ ein sparsamer, umweltfreundlicher und effektiver Einsatz von Taumitteln erbracht.

Winterdienststufe I: Hauptverkehrsstraßen, wie z.B. Rheinlanddamm, Hellweg, Flughafenstraße, besondere Gefahrenpunkte, wie Kreuzungsbereiche oder Strecken mit starkem Gefälle, z. B. Kirchhörder Berg, Brandis- und Blickstraße

Winterdienststufe II: innerörtliche Verbindungsstraßen

Winterdienststufe III: Sackgassen, Stichstraßen, Straßen ohne Durchgangsverkehr und Straßen, die nicht vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden

Die EDG kümmert sich neben den Fahrbahnen der Straße zusätzlich um rund 3.756 Überwegepunkte, wie Ampelbereiche und Übergänge. Hier streuen die EDG-Mitarbeiter ebenfalls aus ökologischen Gründen kein Salz, sondern abstumpfend wirkende Eifellava.

Im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Stadt Dortmund und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus werden 101 Kilometer Radwege von der EDG beim Winterdienst berücksichtigt. Die Strecke wird mit der jeweils tagesaktuellen, witterungsabhängigen Aufnahme des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der Winterdienststufen I und II entsprechend einmal am Tag behandelt.

Radweg von Innenstadt zur TU Dortmund hat Priorität

Der elf Kilometer lange Radweg, der aus der westlichen Innenstadt heraus über die Schnettkerbrücke bis zur Technischen Universität Dortmund führt, wird nach dem erfolgreichen Test im vergangenen Winter nun im Rahmen einer Zusatzvereinbarung mit dem Tiefbauamt der Stadt Dortmund fest in den Winterdienst der EDG übernommen. In Anlehnung an den Winterdienst auf Straßen der Winterdienststufe I wird der Radweg bei Bedarf auch mehrmals am Tag behandelt.

Räumung von Gehwegen in Verantwortung der Anlieger

Auch die Dortmunder tragen ihren Teil für sichere Straßen bei. Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist die Winterwartung auf Gehwegen auf die Anlieger übertragen, auf deren Straßenseite der Gehweg liegt. Für die Räum- und Streupflicht ist also der Haus- bzw. Grundstückseigentümer oder der Mieter zuständig. Das Ordnungsamt appelliert an alle Eigentümer, diese Aufgaben verantwortungsbewusst zu erfüllen.

Grundsätzlich ist in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte auf den Gehwegen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen und mit abstumpfenden Stoffen (wie Streusalz) zu bestreuen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Die Winterwartungspflicht umfasst ebenfalls die Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sowie gekennzeichnete Fußgängerüberwege und Querungshilfen. Hier muss die Winterwartung so durchgeführt werden, dass ein möglichst gefahrloses Begehen erfolgen kann.

Erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten

Nur wenn der Winterdienst und alle Verkehrsteilnehmer gut zusammenarbeiten, können Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden. Bei Schnee und Eis ist von allen Verkehrsteilnehmern erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten, um die Unfallgefahr zu verringern. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten Verkehrsteilnehmer möglichst nur die geräumten und gestreuten Straßen nutzen und auf wettertaugliche Reifen wie Winterreifen oder Ganzjahresreifen achten. Das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge sollte jederzeit ermöglicht werden. Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Räumung, was wertvolle Zeit kostet.

Für Rückfragen zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes unter den Rufnummern (0231) 50–22737 und 50–24539 zur Verfügung.

Quelle: Stadt Dortmund

 

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