Stadt sucht 4.000 Freiwillige als Wahlhelfer*innen bei der Bundestagswahl im September

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Wahl zum Bürgermeister, Bürgermeisterwahl, Wahl, Kommunalwahl, Stimmzettel, Briefwahl
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Um die Bundestagswahl am 26. September 2021 durchzuführen, sucht die Stadt Dortmund 4.000 Wahlhelfer*innen. Melden können sich interessierte Personen ab 18 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit. Wahlhelfer*innen erhalten ein Impfangebot.

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Der Einsatz als Wahlhelfer*in in einem der 386 Dortmunder Wahlräume wird mit 50 Euro (Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen mit 55 Euro) und bei der Briefwahl mit 40 Euro entschädigt. Die Auszählung der Briefwahl findet erneut in den Westfalenhallen statt. Interessierte haben die Möglichkeit, einen Wunscheinsatzort anzugeben und können sich auch zusammen mit mehreren Personen melden. Trotz des Bedarfes an Wahlhelfer*innen kann ein Wunscheinsatz nicht immer garantiert werden. Das hängt damit zusammen, dass manche Wunscheinsatzorte gegebenenfalls schon vollständig besetzt sind.

Wahl findet unter Corona-Bedingungen statt

Die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass die Bundestagswahl wegen der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen stattfinden wird. Für die Wahlhelfer*innen werden je nach vorliegender Corona-Situation alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen. Die Wahlräume werden u.a. mit Nies- und Spuckschutzwänden sowie Desinfektionsmitteln ausgestattet.

Wahlhelfer*innen bekommen Impfangebot

Als Wahlhelfer*in kann man ein Impfangebot für eine Corona-Schutzimpfung wahrnehmen. Interessierte erhalten nach ihrer Anmeldung ein Berufungsschreiben für ihre Tätigkeit, das dann auch als Berechtigungsnachweis für die Impfung gilt. Der Versand der Berufungsschreiben wird rechtzeitig genug erfolgen, so dass alle verbindlich eingeteilten Wahlhelfer*innen bis zum Wahltag vollständig immunisiert sein können. Die Impfung ist jedoch keine Voraussetzung, um als Wahlhelfer*in antreten zu können.

Wahlhelfer*innen gehören in Sachen Impfung zur Prioritätengruppe 3. Aktuell gibt es allerdings nur für einzelne berechtigte Gruppierungen innerhalb dieser Prioritätengruppe die Möglichkeit, eine Impfung zu erhalten. Wahlhelfer*innen zählen derzeit noch nicht dazu. Alle neuen Freigaben oder Änderungen zur Impfreihenfolge sind über die ausführlichen Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW abrufbar.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild: adobe stock /markus

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