

„Click & Meet“, also Einkaufen mit Termin, ist in Dortmund ab Donnerstag, 20. Mai 2021, wieder möglich. Die Inzidenz ist in den letzten Tagen konstant gesunken. Kund*innen müssen bestimmte Regeln beachten.
Nach der aktuellen Allgemeinverfügung des Landes NRW gelten ab Donnerstag, 20. Mai 2021, die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes für den Sieben-Tages-Inzidenzbereich 100 bis 150. Danach ist auch das so genannte „Click & Meet“ im Einzelhandel am Donnerstag wieder möglich.
Einzelhandelsgeschäfte können das Konzept unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen anwenden:
- vorherige Terminbuchung,
- begrenzter Zeitraum,
- ein*e Kund*in pro 40 qm,
- Testerfordernis (24 Std.) für Kund*innen oder Impf-Nachweis bzw. Genesenen-Nachweis,
- mindestens medizinische Maske.
Für Getestete gilt: Sie müssen einen maximal 24 Stunden alten Nachweis über einen negativen Corona-Test aus einem Schnelltestzentrum vorlegen.
Für Geimpfte gilt: Sie müssen vorweisen, dass die vollständige Impfung (zwei Impfungen, außer bei Johnson & Johnson) mindestens 14 Tage zurückliegt.
Für Genesene gilt: Sie müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Quelle: Stadt Dortmund
Bild: Markus Spiske/Pixabay

