Stadt informiert über Einlass in Westfalenpark und Zoo

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Ein Besuch des Westfalenparks ist weiterhin möglich. Notwendig ist eine Registrierung vor Ort, bei der die Besucher*innen ihre Kontaktdaten angeben. Der Einlass ist von 9:00 bis 18:00 Uhr möglich. Bei Besuchen im Zoo muss kein negatives Testergebnis vorgelegt werden, da die Tierhäuser ohnehin geschlossen bleiben.

Mit Erlass der neuen Corona-Schutzverordnung ist ein Besuch des Westfalenparks weiterhin möglich, es sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Der Besuch des Parks ist nur mit Registrierung vor Ort bis zur maximalen Besucherzahl des Parks möglich. Somit ist für die neu vorgeschriebene Nachverfolgung die Erfassung der Kontaktdaten der Besucher*innen notwendig. Der Einlass in den Park ist von 9:00 bis 18:00 Uhr möglich.

Inhaber*innen einer Jahreskarte und eines Dortmund Passes erhalten gegen Vorlage der Jahreskarte oder des Dortmund Passes innerhalb der Öffnungszeiten und nach der Registrierung vor Ort Eintritt in den Park. Inhaber*innen einer Jahreskarte haben zusätzlich die Möglichkeit, den Park für den frühen Spaziergang ab 6:30 Uhr über den Eingang Florianstraße oder Hörde zu betreten. Eine generelle Maskenpflicht gibt es nicht, im Park ist innerhalb der Gebäude aber eine medizinische Maske erforderlich.

Besucher*innen des Dortmunder Zoos benötigen im Rahmen der aktuellen Teststrategie keinen aktuellen negativen Test, da die Tierhäuser im Dortmunder Zoo weiterhin geschlossen bleiben. Nach wie vor ist es erforderlich, dass für einen Zoo-Besuch online ein Voucher pro Person reserviert wird. Diese berechtigen zum Zugang zu den Kassen, an welchen die Tickets erworben werden können.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild: Dortmund Agentur/ Roland Gorecki

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