Ordnungsamt führt zum Schulanfang vor Schulen wieder verstärkt Geschwindigkeitsmessungen durch

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Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes macht auch in diesem Jahr darauf aufmerksam, dass mit dem Ende der Schulferien in Nordrhein-Westfalen und dem Schulbeginn am Mittwoch, 12. August, wieder viele Schulkinder unterwegs sind. Gerade die „i-Dötzchen“ sind noch völlig unerfahrene Teilnehmer*innen im Straßenverkehr.

Das gilt im speziellen Jahr 2020 ganz besonders, weiß Dortmunds Schuldezernentin Daniela Schneckenburger: „In den Kindertagesstätten werden die Kinder und Eltern in der Regel gut auf den Schulweg und seine Gefahren vorbereitet. Wegen der Corona-Situation ist das aber in diesem Jahr nicht so gut möglich gewesen. Da aber viele Kinder mit Eintritt in die Grundschule den Weg dorthin alleine gehen, sollte dieser Weg am Anfang gut geübt werden. Das gilt zwar vor allem für die Erstklässler*innen, aber auch für das ein oder andere Kind, das nach dem Home-Schooling und den langen Ferien wieder zurück kommt in die Schule.“

Deshalb bittet die Verkehrsüberwachung verstärkt darum auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, insbesondere an Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie deren Wegen, zu achten.

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen immer wieder, dass gerade die frisch eingeschulten Schüler*innen anfangs Schwierigkeiten haben, sich im sehr schnelllebigen Straßenverkehr zurechtzufinden. Sie sind oft unsicher und können Geschwindigkeiten und deren Folgen noch nicht abschätzen.

Schwerpunktaktionen an Schulen und Kitas

Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes wird deshalb in Abstimmung mit der Dortmunder Polizei ab dem 12. August 2020 Schwerpunktaktionen an Schulen und Kindertageseinrichtungen durchführen und dort verstärkt die Geschwindigkeiten kontrollieren.

Ordnungsdezernent Norbert Dahmen appelliert aber auch an diejenigen, die nicht mit dem Auto unterwegs sind: „Jeder erwachsene Mensch ist aufgerufen, sich bewusst zu machen, dass er mit seinem oder ihrem Verhalten Kindern als Vorbild dient und dieses nachgeahmt wird. Wer als Fußgänger trotz roter Ampel eine Straße überquert, kann nicht nur ein Verwarngeld erhalten, sondern handelt auch verantwortungslos. Die Statistiken weisen leider noch immer erhebliche Unfallzahlen im Straßenverkehr mit Kindern als Opfer aus. Das sollte Ansporn jedes einzelnen Bürgers, jeder einzelnen Bürgerin sein, zu einer Senkung dieser Zahlen beizutragen.“

Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund bittet noch einmal alle Verkehrsteilnehmenden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten, im Zweifel eher noch langsamer zu fahren und besondere Rücksicht auf alle Kinder zu nehmen.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild: Timo Lange

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