Ordnungsamt und DSW21 führen gemeinsame Kontrolle zur Maskenpflicht durch

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Ordnungsamt und DSW21 haben mit Unterstützung der Dortmunder Polizei am vergangenen Freitag, 14. August, eine gemeinsame Schwerpunkt-Kontrolle zur Maskenpflicht im ÖPNV durchgeführt, bei der Verstöße mit dem neu eingeführten Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet wurden.

An der Stadtbahnhaltestelle „Stadtgarten“ wurden dabei insgesamt 13 Mal Bußgelder gegen Personen verhängt, die keine vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Eine weitere gemeinsame Schwerpunkt-Kontrolle ist bereits im Laufe dieser Woche geplant. Aus taktischen Gründen werden im Vorfeld keine genauen Angaben zum Ort und Zeitpunkt gemacht.

„Die überwiegende Mehrheit unserer Fahrgäste setzt die Maskenpflicht gewissenhaft um, aber es gibt auch eine sehr kleine Minderheit, die sich unsolidarisch verhält. Mit dem Bußgeld kann dies nun angemessen sanktioniert werden“, sagt DSW21-Verkehrsvorstand Hubert Jung. „Wir danken dem städtischen Ordnungsamt und der Polizei für die Unterstützung bei den Kontrollen und hoffen, dass von ihnen eine entsprechende Signalwirkung ausgeht.“

Beate Siekmann, Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund: „Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund setzt in erster Linie auf die Vernunft und die Einsicht der Nutzer*innen von Bus und Bahn. Bisher wurden die Nutzer*innen beim Fehlen eines Mund-Nasen-Schutzes direkt angesprochen bevor es zu einem Bußgeld gekommen ist. Die konsequente Durchbrechung von Infektionsketten und die Sensibilisierung ist das Ziel, nicht das Anhäufen von Bußgeldern. Das Ordnungsamt wird weiterhin mit allen Partner*innen weitere Schwerpunktaktionen durchführen.“

Das Verkehrsunternehmen DSW21 weist die Fahrgäste derzeit auf nahezu allen zur Verfügung stehenden Kanälen auf die Maskenpflicht hin. Die Service- und Sicherheitsmitarbeiter*innen vor Ort sind dementsprechend sensibilisiert und sprechen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Fahrzeugen und Haltestellen darauf an. Zudem führt DSW21 seit Ende Juni an Stadtbahn-Haltestellen eigene Schwerpunkt-Kontrollen durch, bei denen hartnäckige Masken-Verweigerer der Haltestellen verwiesen werden. Verstöße gegen die Maskenpflicht mit einem Bußgeld zu sanktionieren, fällt nicht in die Zuständigkeit von DSW21, sondern obliegt den Ordnungsbehörden.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild : DSW 21

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