Stadt Dortmund respektiert Entscheidung des Gerichts zu Quarantäne-Maßnahmen

0
12
Facebookrss

Die Stadt Dortmund respektiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Weitere Klagen oder Beschwerden liegen nicht vor. Mit sofortiger Wirkung wird das Gesundheitsamt alle angeordneten Quarantänemaßnahmen, die die Haushaltmitglieder einer direkten Kontaktperson zu einem Infizierten betreffen, die selbst keinen direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, aufheben.

Neue Quarantäne-Anordnungen für diesen Personenkreis werden bis auf Weiteres nicht ausgesprochen. Davon ausgenommen sind begründete Einzelfälle. Falls die räumlichen Voraussetzungen innerhalb einer Wohnung keine Möglichkeit der zur Verhinderung der Übertragung notwendigen zeitlichen und räumlichen Separierung der direkten Kontaktperson eines/einer Infizierten zulassen – werden weiterhin auch für die Haushaltsmitglieder Quarantäne-Anordnungen ausgesprochen werden.

Das Gesundheitsamt nimmt schnellstmöglich direkten Kontakt zu den von den Aufhebungen Betroffenen auf. Sollten sich aufgrund der Fülle dieser notwendigen Kontaktaufnahmen zu Betroffenen Zeitverzögerungen ergeben, so können sich die Betroffenen unter Tel. 0231 50-13149 oder hotline-corona@stadtdo.de an das Gesundheitsamt wenden.

Übergangsmaßnahme

Bei diesem Vorgehen handelt es sich zunächst um eine Übergangsmaßnahme. Die Stadt Dortmund wird auch zukünftig den Fokus auf den Bevölkerungsschutz legen.

Dem Gesundheitsamt ist bewusst, dass seine Entscheidungen zu Quarantäne-Anordnungen in einzelnen Fällen über die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hinausgegangen sind.

Bevölkerungsschutz im Fokus

Das RKI verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf, dass diese Empfehlungen der Situation vor Ort im Rahmen einer Risikobewertung durch das zuständige Gesundheitsamt angepasst werden können. Genau das hat das Gesundheitsamt getan. Ihr bisheriges Vorgehen beurteilt die Stadt Dortmund als angemessen, sinnvoll und erfolgreich. Im Sinne des bisher erfolgreichen Vorgehens zur Unterbrechung von Infektionsketten strebt die Stadt Dortmund nunmehr eine grundsätzliche Klärung des Sachverhalts an. Dazu wird sie eine gutachterliche Beratung in Auftrag geben.

„Wir haben es mit einem neuartigen Virus zu tun, über das wir viele Dinge noch nicht abschließend wissen. Aus den bisherigen Erfahrungen können wir aber schließen, dass Übertragungen des Virus in familiären Zusammenhängen eine wichtige Rolle bei dessen Weiterverbreitung spielen. Dementsprechend konsequent sind wir vorgegangen und werden das auch weiterhin tun, wenn es darum geht, potentielle Infektionsketten erst gar nicht entstehen zu lassen“, sagt Gesundheitsdezernentin Birgit Zoerner. „Die Gerichte folgen uns vor allem an dem Punkt nicht, an dem wir über die Empfehlungen des RKI hinausgehen. Aus infektiologischer Sicht und aus Sicht des Bevölkerungsschutzes halten wir dies aber weiterhin für geboten. Jetzt ist es an der Zeit, das Thema grundsätzlich zu betrachten“, ergänzt Birgit Zoerner, die auch Leiterin des Städtischen Krisenstabs ist.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild:

Facebookrss