Dortmund gilt als Risikogebiet – Stadt informiert über aktuelle Situation und neue Regeln

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Seit Mittwoch, 14. Oktober, weist Dortmund, laut Robert-Koch-Institut (RKI), eine Inzidenz von über 50 auf, sodass Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen für Städte und Kommunen sowie eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund in Kraft treten werden.

Über den aktuellen Stand der Dinge und das weitere städtische Vorgehen informierten in einer Pressekonferenz am Donnerstag, 15. Oktober, Rechtsdezernent Norbert Dahmen und der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Frank Renken.

Rechtsdezernent Dahmen erklärte: „Mit der gestrigen Zahl von 77 Neuinfektionen gelten wir ab sofort als Risikogebiet. Wir waren in den letzten Tagen eine der wenigen Städte, die noch nicht die 50er-Marke gerissen hatte. Dementsprechend heißt es für uns nun allerdings, weitere Maßnahmen zu ergreifen.“ Das Ordnungsamt hat bereits eine neue Allgemeinverordnung erstellt. Es gilt, die Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung des Landes umzusetzen und darüber hinausgehende Entscheidungen zu treffen. „Dazu sind wir als Stadt aufgefordert“, so Dahmen.

Verschärfung von Zusammenkünften und ausgeweiteter Mund-Nasen-Schutz

Spätestens am Samstag, 17. Oktober wird es die neue Corona-Schutzverordnung des Landes geben. Der Rechtsdezernent prognostizierte: „Es werden einige Verschärfungen für uns darin stehen.“ Neue Regelungen betreffen z.B. die Personenzahl privater Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage. Dahmen dazu: „Künftig dürfen nur noch bis zu 25 Personen an einer privaten Feier teilnehmen. Ab mehr als zehn Personen müssen die Feiern beim Ordnungsamt angezeigt werden.“ Im öffentlichen Raum dürfen nur noch fünf Personen beisammen sein. Ebenfalls sind Änderungen im Bereich Gastronomie geplant, wie die Sperrstunde zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr.

Die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz (MNS), die seit letztem Montag für den Westen- und Ostenhellweg gilt, wird ausgedehnt auf das Brückstraßenviertel, die Münsterstraße und den Nordmarkt sowie auf die Fußgängerzonen der Stadtbezirke während der Hauptgeschäftszeiten zwischen 9.30 Uhr und 18.30 Uhr. „Veranstaltungen im Außenbereich“, erklärte Dahmen weiter, „sind derzeit bis zu 500 Personen zulässig. Im Innenbereich sind es bis zu 250 Personen.“ Hier können sich allerdings noch Änderungen ergeben, die eine geringere Personenzahl nach sich zieht.

Ab Freitagmorgen stellt die Stadt Dortmund etwa 1.000 Tafeln als Hinweis zur MNS-Pflicht auf. Die Pflicht gilt übrigens auch ohne den besonderen Hinweis auf einen MNS. Auch werden die Beschäftigten des Ordnungsamtes Bürger*innen aufklären und gezielt dort Ansprachen halten, wo kein MNS getragen wird. „Wir müssen konsequent handeln, um die Ausweitung der Pandemie zu verhindern und rasch unter die 50er-Marke zu kommen“, mahnte Dahmen. Ziel sei es, möglichst schnell auch wieder unter einen Inzidenzwert von 35 zu fallen. „Wir wollen verhindern, dass Menschen krank werden und wir wollen einen weiteren Lockdown umgehen.“

Steigende Inzidenzwerte

Am Donnerstag sind 82 positive Testergebnisse hinzugekommen. Damit liegt der Inzidenzwert nach Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik inzwischen bei 60. Der tatsächliche RKI-Wert wird ab 0 Uhr abrufbar sein und ist ab da verbindlich. Das Phänomen stark steigender Inzidenzen schilderte aus medizinsicherer Sicht der Gesundheitsamtsleiter Dr. Renken. In einer Darstellung der Fallzahlen der letzten zehn Wochen beschrieb Renken die Verteilung der Infektionen auf die verschiedenen Altersgruppen. So konnte man zu Beginn dieses Zeitraums ein Absinken des Durchschnittsalters der infizierten Personen auf 35 Jahre feststellen, inzwischen sei dieser Wert aber wieder um zehn Jahre angestiegen. Diese Tendenz ist, laut Dr. Renken, bedenklich: „Denn nach wie vor gilt: Je jünger die Personen sind, desto milder verlaufen die Krankheitsverläufe und desto geringer sind die Symptomatiken. Sollte sich dieser Trend verstetigen, so sind in Zukunft wieder mehr schwere Verläufe und Sterbefälle zu erwarten.“

Die stetig steigende Inzidenz zeige sich bereits in den Krankenhäusern, wo die Zahl der an Covid-19 erkrankten Patienten in den letzten drei Wochen stetig angestiegen sei. Allerdings ließen diese Zahlen keine Rückschlüsse auf das Alter der Infizierten zu, „da die Krankenhäuser diesbezüglich keine Angaben machen“, erklärte Dr. Renken weiter. Aus dem derzeit wieder ansteigenden Durchschnittsalter der Infizierten ließe sich aber schließen, „dass auch parallel in den Krankenhäusern das Alter der Erkrankten steigt.“

„Befinden uns in zweiter Welle“

Im Vergleich mit der ersten Corona-Welle, die in einem Lockdown mündete und die Fallzahlen bis zu den Sommerferien zum Teil deutlich sinken ließ, erlebe man nun eine „ganz andere Situation: Gegenwärtig erleben wir einen exponentiellen Anstieg der Fallzahlen mit über 400 Personen, die zur gleichen Zeit infiziert sind. Die Situation ist drastischer als noch im April, wir befinden uns in der zweiten Welle“, stellte Renken fest. Man brauche andere Maßnahmen als bisher und wolle die Welle, so versicherte er weiter, „ohne erneuten Lockdown“ in Griff bekommen. In den nächsten Tagen werde es etwa darum gehen, Corona-Schwerpunkte auszumachen und diese örtlich einzugrenzen, um so die Infektionsgefahr zu verringern.

Neue Testverordnung

Im Kontext neuer Maßnahmen ging Renken auch auf die neue Testverordnung ein, die den städtischen Behörden am heutigen Donnerstag zuging. Diese Verordnung regelt etwa die Handhabung von Schnelltests („PCR-Testungen“) und welche Institution für deren Durchführung verantwortlich ist. Hier monierte Renken die verklausulierte Sprache des Verordnungsgebers, entsprechend müsse man die Verordnung noch inhaltlich durcharbeiten. Klar ist aber bereits, dass künftig mehr Testungen angeboten werden sollen und etwa die Schnelltests von den nachfragenden Einrichtungen und nicht mehr vom Gesundheitsamt durchgeführt werden sollen – so von Senior*innenheimen, die auf potentielle Infektionen von Besucher*innen achten müssen. „Diese Änderungen stellen alle Beteiligten vor hohe organisatorische Anforderungen“, sagte Renken weiter. Die Frage, ob aufgrund der neuen Testverordnung auch weiter Teststellen eingerichtet werden müssten, konnte Renken zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.

Text: Torsten Tullius, Gaye Suse Kromer

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