Die seit dem 2. November gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW bringt zahlreiche Schließungen und Einschränkungen bis vorerst 30. November mit sich. Die Stadt Dortmund gibt einen Überblick über die Situation in den städtischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Der Westfalenpark Dortmund kann weiterhin besucht werden. Informationen zu den Hygienemaßnahmen und Einschränkungen im Park gibt es auf der Webseite. Die Stadt- und Landesbibliothek und ihre Stadtteilbibliotheken bleiben – unter Corona-Bedingungen – geöffnet. Auch ein Besuch im Stadtarchiv bleibt für Besucher*innen nach telefonischer Anmeldung möglich.
Die VHS Dortmund darf ihre ausbildungs- und berufsbezogenen Kurse weiterführen. VHS-Kurse z.B. aus den Bereichen Kultur, Sport oder Politik fallen aus. Details dazu sind zu finden auf der Webseite.
Auch das Dietrich-Keuning-Haus bleibt für Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote geöffnet. Offen bleibt ebenso der Kinder- und Jugendbereich nach den Regeln der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Dagegen entfallen alle geplanten Kulturveranstaltungen im DKH.
Einrichtungen, die im November geschlossen sind:
- Theater Dortmund
- Konzerthaus Dortmund
- alle Museen und Ausstellungen der Stadt sowie das Dortmunder U und die Gedenkstätte Steinwache
- Zoo Dortmund
- die Schwimmbäder und der Revierpark Wischlingen
Die Musikschule Dortmund darf keinen Präsenzunterricht mehr anbieten und wird die Kurse, soweit wie möglich, als Distanzunterricht abhalten, z.B. online.
Quelle: Stadt Dortmund
Bild: Dortmund Agentur/ Roland Gorecki