Stallpflicht für Geflügel gilt ab sofort im gesamten Stadtgebiet Dortmund

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Nach mehreren Fällen der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 2. April 2021 auch in Dortmund die Aufstallpflicht für Geflügel. Grund dafür ist eine neue Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI).

Obwohl die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung schon am 2. April 2021 in Kraft getreten und dementsprechend veröffentlicht worden ist, haben diese Pflicht noch nicht alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen in Dortmund zur Kenntnis genommen. Das Veterinärwesen des Ordnungsamtes appelliert daher noch einmal an alle Betroffenen, ihr Geflügel im geschlossenen Stall unterzubringen.

Aufstallungspflicht für gesamtes Dortmunder Stadtgebiet

Um eine Einschleppung oder Verschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (Geflügelpest) zu vermeiden, wird angeordnet:

Alle Halter*innen von Geflügel im Stadtgebiet Dortmund haben mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere). Die Aufstallungspflicht gilt für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet.

Ebenso werden alle Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art im Stadtgebiet Dortmund untersagt. Die Untersagung gilt für die Arten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse für das gesamte Stadtgebiet.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild: Capri23auto/Pixabay

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