Bundes-Notbremse: In Bus und Bahn gilt ab 24. April Pflicht zum Tragen einer FFP- oder KN95/N95-Maske

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Ab Samstag, 24. April 2021, müssen alle Fahrgäste in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 tragen. Sogenannte OP-Masken sind vorübergehend nicht mehr erlaubt.

Hintergrund ist das Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes, das eine bundesweit einheitliche „Notbremse“ vorschreibt. Sie tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. In Dortmund lag der Wert am Donnerstag bei 221.

Keine Einschränkungen beim Angebot

Einschränkungen beim Angebot wird DSW21 trotz der nächtlichen Ausgangssperre (22:00 bis 5:00 Uhr) nicht vornehmen. „Für uns stehen die Fahrgäste an oberster Stelle. Viele Menschen müssen auch während der Sperrzeiten mobil sein, etwa um zur Arbeit zu kommen. Sie alle können sich auf uns verlassen“, sagt Betriebsleiter Ralf Habbes. Das Verkehrsunternehmen wird die Entwicklung in den nächsten Tagen beobachten. „Wenn wir feststellen, dass bestimmte Angebote gar nicht mehr genutzt werden, können wir immer noch reagieren“, so Habbes. „Aber auch das immer in Abstimmung mit dem Krisenstab der Stadt.“

Die Maskenpflicht, so der Betriebsleiter weiter, werde „in der bisherigen Form von unseren Fahrgästen seit vielen Monaten sehr gut und gewissenhaft befolgt. Auch die erste Verschärfung von Alltagsmasken hin zu medizinischen Masken haben die Dortmunder*innen diszipliniert umgesetzt. Fast alle, die mit Bus und Bahn fahren und sich an den Haltestellen aufhalten, tragen den bislang vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz.“ Dementsprechend ist man bei DSW21 zuversichtlich, dass auch die neue FFP2-/KN95-Pflicht eingehalten wird.

Kinder im Vorschulalter sind von der Maskenpflicht generell ausgenommen; Kinder bis zum 14. Lebensjahr können weiterhin auch eine OP-Maske tragen.

Gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit Ordnungsbehörden

Die Service- und Sicherheitsmitarbeiter von DSW21 sind sensibilisiert und sprechen Fahrgäste ohne die vorgeschriebenen Masken an. Die Sanktionierung obliegt allerdings allein den Ordnungsbehörden. Deshalb ist DSW21 kontinuierlich im Austausch mit Stadt und Polizei. Wie schon in den zurückliegenden Monaten wird es auch künftig gemeinsame Schwerpunktkontrollen geben.

DSW21 appelliert an das bisher vorbildliche Verantwortungsbewusstsein der Fahrgäste in den Bussen und Bahnen in Dortmund, sich selbst und andere durch das konsequente Tragen einer Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 zu schützen.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild: Jörg Schimmel

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