Wird das Wechselmodell zum Regelfall nach Trennung und Scheidung?

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Symbolbild Scheidung (pixabay/OpenClipart-Vectors)
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Dem Bundestag liegt ein Antrag der FDP-Fraktion vor, den gerade der Rechtsausschuss berät. In dem Antrag fordert die FDP-Fraktion, dass das „Wechselmodell“ nach Trennung und Scheidung Regelfall sein soll. Erstrebt wird beim Wechselmodell, dass Vater und Mutter sich weiterhin gemeinsam um die Kinder kümmern, also gemeinsam betreuen, gemeinsam für den Unterhalt aufkommen, die Kinder keinen Elternteil verlieren – wie dies gegenwärtig ja oft der Fall ist.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr aus Hagen eingeladen über den Stand der Beratungen zu berichten. Helling-Plahr ist selbst Rechtsanwältin, also mit der Materie vertraut, sie hat den Antrag der FDP-Fraktion im Bundestag eingebracht. Sie ist Mitglied im Rechtsausschuss, also auf dem neuesten Stand. Moderiert wird die Veranstaltung vom ISUV-Pressesprecher Josef Linsler. ISUV setzt sich seit Jahren für die Einführung des Wechselmodells ein.

Nach dem Impulsreferat von Katrin Helling-Plahr können die Teilnehmer/innen der Referentin Fragen stellen und mit ihr diskutieren.

Der Eintritt ist kostenfrei.

Veranstaltungsinformation

VORTRAG: Wird das Wechselmodell zum Regelfall nach Trennung und Scheidung?

Mittwoch, 19. September 2018 – 18:00 Uhr

Wilhelm-Hansmann-Haus
Märkische Str. 21
44141 Dortmund

Veranstalter

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV/VDU e. V.
Sulzbacher Str. 31
90489 Nürnberg
Tel.: 0911 550478
E-Mail: info@isuv.de
Web: www.isuv.de

Quelle: Stadt Dortmund

 

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