Stadt informiert über Kommunal-, Integrationsrats- und Ruhrparlamentswahl am 13. September 2020

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Am Sonntag, 13. September, sind die Dortmunder*innen aufgerufen, Ihre Stimmen bei den gemeinsam stattfindenden Wahlen abzugeben. Alle Fragen und Antworten zur Wahl finden Sie in dieser Nachricht.

Bei den Kommunalwahlen werden der*die Oberbürgermeister*in, der Rat der Stadt Dortmund, die Bezirksvertretungen der zwölf Stadtbezirke und die Abgeordneten der Verbandsversammlung (Ruhrparlament) des Regionalverbands Ruhr (RVR) direkt gewählt. Gleichzeitig findet auch die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund statt. Je nach Wahlberechtigung können also bis zu fünf Stimmen abgegeben werden.

Sollte bei der Wahl des*der Oberbürgermeister*in kein*e Kandidat*in mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, wird es am 27. September 2020 zu einer Stichwahl kommen. Es stehen dann nur noch die beiden kandidierenden Personen zur Wahl, die am ersten Wahltag die meisten Stimmen erhielten.

Wahlberechtigung zu den einzelnen Wahlen

Für die Kommunalwahlen, also die Wahl

  • der*des Oberbürgermeister*in
  • des Rates der Stadt Dortmund
  • der Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
  • der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr

ist wahlberechtigt wer,

  • die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • seit dem 16. Tag vor der Wahl in Dortmund seine Hauptwohnung hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlberechtigt für die Wahl des Integrationsrates ist, wer

  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (ggf. zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit),
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern erworben hat (§ 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes).

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und seit dem 16.Tag vor der Wahl in Dortmund mit Hauptwohnung gemeldet sein.

Nicht wahlberechtigt sind Personen, auf die das Aufenthaltsgesetz keine Anwendung findet oder die Asylbewerber*innen sind.

Alle Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wähler*innen-Verzeichnis aufgenommen.

Anzahl der wahlberechtigten Personen

Am 9. August 2020 wurden die Wähler*innen-Verzeichnisse für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl in Dortmund erstellt. Für die Kommunalwahlen sind 452.749 Personen wahlberechtigt.

Für die Integrationsratswahl sind 140.509 Personen (2014: 101.275) wahlberechtigt. Grund für die deutliche Steigerung dieser Zahl ist, dass eingebürgerte Personen nun von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, während sie 2014 noch einen Antrag stellen mussten.

Wahlbenachrichtigung

Alle wahlberechtigten Dortmunder*innen erhalten ab dem 15. August 2020 die Wahlbenachrichtigungen. Für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl werden wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen zur Wahlberechtigung separate Wahlbenachrichtigungen verschickt. Die Stimmabgabe für die Wahl des Integrationsrates ist jedoch in demselben Wahlraum wie für die Kommunalwahlen möglich.

Wegen der umfangreichen Informationen, die auf den Wahlbenachrichtigungen abgedruckt werden müssen, wird das bisher verwendete Kartenformat durch ein Anschreiben im DIN A4-Format ersetzt.

Wer bis zum 24. August 2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter Rufnummer 0231 50-10931 informieren. Bis zum 1. September 2020 kann auch noch ein Antrag auf Aufnahme ins Wähler*innen-Verzeichnis für die Integrationsratswahl gestellt werden.

Briefwahlunterlagen

Ab dem 17. August können die Briefwahlunterlagen an antragstellende Personen verschickt werden. Da es in der Vergangenheit wiederholt zu Schwierigkeiten und Beschwerden bzgl. der Verpackung der Briefwahlunterlagen kam, werden diese für die Kommunalwahlen in einem größeren Format verarbeitet, so dass die Handhabung deutlich erleichtert wird. Eine Anleitung, wie die Briefwahlunterlagen für eine gültige Stimmabgabe verpackt werden, liegt den Anschreiben an die Briefwähler*innen bei.

Wichtig ist dabei, dass der Wahlschein, an der Faltmarkierung gefaltet wird und so in den roten Wahlbriefumschlag eingelegt wird, dass die Rücksendeanschrift an die Stadt Dortmund im Fenster des roten Wahlbriefumschlages von außen sichtbar ist. Die Nichtbeachtung der richtigen Verpackungsweise kann dazu führen, dass der Wahlbrief bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden kann.

Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Den Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunalwahlen ist ein separater Briefwahlantrag beigefügt. Die Briefwahlunterlagen können entweder für einen der beiden Wahltermine (Hauptwahl am 13. September 2020 oder Stichwahl am 27. September 2020) oder für beide Termine zusammen beantragt werden.

Da es bei der Integrationsratswahl keine Stichwahl gibt, befindet sich der Briefwahlantrag für die Integrationsratswahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Der unterschriebene Antrag ist in einem handelsüblichen Briefumschlag an die auf dem Antrag genannte Adresse zurückzusenden. Hierbei ist unbedingt auf eine ausreichende Frankierung zu achten.

Die Bürgerdienste empfehlen, mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen. Ab dem 15. August 2020 steht auf wahlen.dortmund.de der „Briefwahlantrag-online“ zur Verfügung. Dort können Sie für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl am 13. September 2020, aber auch schon für eine eventuelle Stichwahl am 27. September 2020 die Briefwahlunterlagen beantragen.

Wer schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann hierfür das Antragsformular der Bürgerdienste nutzen und dieses per Post oder unterschrieben und eingescannt per Mail an die Bürgerdienste –Bereich Wahlen- übersenden.

Briefwahlbüro und Briefwahl vor Ort

Ab dem 18. August 2020 ist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen das Briefwahlbüro im Rathaus, Friedensplatz 1, geöffnet. Dort kann auch direkt vor Ort die Stimme abgeben werden. Dortmunder Wahlberechtigte, die (noch) nicht im Besitz der Wahlbenachrichtigung sind, benötigen lediglich den Personalausweis bzw. einen Identitätsausweis.

Das Wählen im Briefwahlbüro ist ohne Terminvergabe montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Für die Stimmabgabe sollte nach Möglichkeit ein eigener Schreibstift (Kugelschreiber, Filzstift, Farbstift o.ä.) mitgebracht werden. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist bei Betreten des Rathauses Pflicht.

Bis wann können Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Es besteht bis zum 11. September 2020, 18:00 Uhr, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Am Freitag, 14. August, ist das Briefwahlbüro noch bis um 18:00 Uhr geöffnet.

Ein Antrag zur Übersendung von Briefwahlunterlagen ist so rechtzeitig zu stellen, dass unter Berücksichtigung der erforderlichen Postwege ein Eingang der Wahlbriefe bis zum Wahltag sichergestellt ist. Ab dem 9. September 2020 wird daher empfohlen, die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro zu beantragen, wo diese auch sofort ausgehändigt werden. Die Möglichkeit, online Anträge zu stellen, besteht bis zum 9. September 2020, 12:00 Uhr.

In welchen Wahlräumen wird am Wahlsonntag gewählt?

Das Dortmunder Stadtgebiet ist in insgesamt 386 Stimmbezirke aufgeteilt. Der örtliche Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungen eingetragen. Wegen der Neueinteilung der Wahlbezirke, zuletzt aber insbesondere wegen der Corona-Pandemie mussten viele Wahlräume ausgetauscht werden. Der Name und die Adresse des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung sollte daher unbedingt beachtet werden.

Über eventuelle wahlrechtliche Auswirkungen von Wohnsitzwechseln nach dem 10. August 2020 und dem damit ggf. verbundenen Wahlraumwechsel, werden die Dortmunder*innen schon bei der Ummeldung bei den Bürgerdiensten informiert.

Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss

Der Wahlausschuss der Stadt Dortmund tagte am 31. Juli 2020. Folgende Kandidat*innen wurden zur Wahl zugelassen:

Wahl der Oberbürgermeisterin*des Oberbürgermeisters

Partei Name
SPD Thomas Westphal
CDU Dr. Andreas Hollstein
GRÜNE Daniela Schneckenburger
DIE LINKE Utz Kowalewski
FDP Michael Kauch
PIRATEN Christian Gebel
DIE RECHTE Bernd Schreyner
FBI Detlef Münch
Die PARTEI Judith Storb
DKP Dave Varghese
Für Dortmund Einzelbewerber Carl Hendrik Draub
Basisdemokratie jetzt Günther Ziethoff

Wahl des Rates der Stadt Dortmund

Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber treten nicht in allen 40 Wahlbezirken Dortmunds an. In so einem Fall bleibt dann die Nummer auf dem Stimmzettel frei, ohne dass dabei eine Lücke auf dem Stimmzettel erkennbar ist. Die Reihenfolge insgesamt richtet sich für alle Wahlbezirke nach dem letzten Gesamtergebnis bei der Wahl des Rates der Stadt Dortmund.

Folgende Parteien, Wählergruppen und ein Einzelbewerber wurden zur Wahl zugelassen:

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • DIE LINKE
  • Alternative für Deutschland
  • Freie Demokratische Partei
  • Piratenpartei Deutschland
  • DIE RECHTE – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz
  • Bürgerliste – Freie Wähler für Dortmund e.V.
  • FBI Dortmund – Freie Bürger Initiative
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  • Deutsche Kommunistische Partei
  • Heinz Augat – Miteinander – (Einzelbewerber im Wahlbezirk 29)
  • Bündnis für Vielfalt und Toleranz
  • DOS Partei Digital Oekologisch Sozial
  • Partei für Vielfalt, Zusammenarbeit und Gemeinwohl / Basisdemokratie jetzt
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
  • Wir für Widerstand in der Region Dortmund

Wahl der Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund

Parteien und Wählergruppen treten nicht in allen Stadtbezirken Dortmunds an. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis bei der letzten Wahl der jeweiligen Bezirksvertretung.

Folgende Parteien und Wählergruppen wurden zur Wahl zugelassen:

Partei Stadtbezirk
Sozialdemokratische Partei Deutschlands in allen Stadtbezirken
Christlich Demokratische Union Deutschlands in allen Stadtbezirken
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in allen Stadtbezirken
DIE LINKE in allen Stadtbezirken
Freie Demokratische Partei in allen Stadtbezirken
Piratenpartei Deutschland in allen Stadtbezirken
DIE RECHTE – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz in allen Stadtbezirken
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative in allen Stadtbezirken
Alternative für Deutschland Brackel, Eving, Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Lütgendortmund, Mengede, Scharnhorst
Bündnis für Vielfalt und Toleranz Eving, Hombruch, Huckarde, Innenstadt-Nord, Lütgendortmund, Mengede
Bürgerliste – Freie Wähler für Dortmund e.V. Aplerbeck, Brackel, Hombruch, Hörde, Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost, Lütgendortmund
Deutsche Kommunistische Partei Innenstadt-Nord, Innenstadt-West
DOS Partei Digital Oekologisch Sozial Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West
FBI Dortmund – Freie Bürger Initiative Hombruch, Innenstadt-West, Lütgendortmund, Scharnhorst
Wir für Widerstand in der Region Dortmund Hombruch

Statistische Informationen zum Kandidat*innen-Verfahren

Insgesamt treten bei den Kommunalwahlen (OB, Rat und Bezirksvertretungen) 1.042 Personen zu den einzelnen Wahlen an. Darunter bewerben sich 339 Personen für mehrere Mandate (überwiegend Rat und Bezirksvertretung). Es sind 366 weibliche und 675 männliche Personen. Das Durchschnittsalter liegt insgesamt bei 51 Jahren.

Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund

Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis bei der letzten Integrationsratswahl.

Folgende Gruppen oder Einzelbewerbungen wurden durch den Wahlausschuss am 31. Juli 2020 zugelassen:

  • Internationale SPD-Liste
  • Irina Bürstinghaus – Einzelbewerberin
  • Afrikaner in Dortmund
  • Afrikanische Community Dortmund
  • Alternative für Deutschland
  • Hassan Ali – Einzelbewerber
  • Bündnis der Vielfalt
  • Deutsch Türkische Plattform Dortmund
  • Europäische Verständigungs Allianz
  • Alexander Kliutchko – Einzelbewerber
  • Kurdische Kommunikationsgruppe
  • Liste „Chancengleichheit“
  • Mfebe Muanabi, Blandine – Einzelbewerberin
  • Migranten in der CDU
  • Train of Hope Dortmund e.V.

    55 verschiedene Stimmzettel für die fünf einzelnen Wahlen

    • Bei den Wahlen am 13. September gibt es in Dortmund 55 verschiedene Stimmzettel. Die Dortmunder*innen erhalten jeweils einen Stimmzettel
    • für die die Wahl des*der Oberbürgermeister*in,
    • für einen der 40 Wahlbezirke bei der Wahl des Rates,
    • für die Wahl einer der zwölf Bezirksvertretungen,
    • für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr und
    • (je nach Wahlberechtigung) für die Wahl des Integrationsrates.

    Wahlhelfer*innen

    Für die Durchführung der Kommunalwahlen am 13 September 2020 sowie einer möglichen Stichwahl am 27. September 2020 werden über 5.300 Wahlhelfer*innen benötigt. Als Wahlhelfer*in können sich Personen ab 16 Jahren, welche die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, melden.

    Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in wird bei einem Einsatz in einem der 386 Dortmunder Wahlräume mit 50 Euro bzw. 55 Euro (Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen) und bei einem Einsatz bei der Briefwahl mit 40 Euro entschädigt. Der Einsatz erfolgt grundsätzlich nach Möglichkeit wohnortnah.

    Nähere Informationen zum Einsatz als Wahlhelfer*in sind im Internet unter wahlen.dortmund.de zu finden. Meldungen als Wahlhelfer*in werden von den Bürgerdiensten unter der Rufnummer 0231 50-10933 oder per Online-Anmeldung entgegengenommen.

    Auswirkungen der Corona-Pandemie

    Aufgrund der Corona-Pandemie wird sich die Briefwahlbeteiligung deutlich erhöhen. Nach aktueller Planung wird mit einer Steigerung auf 120.000 – 150.000 Briefwahlanträge gerechnet. Dadurch erhöht sich die Zahl der Briefwahlvorstände von 152 auf 285.

    Aufgrund der gestiegenen Zahl der Briefwahlvorstände und der einzuhaltenden Abstandsregeln wird die Auszählung der Briefwahl nicht wie in der Vergangenheit in Schulen durchgeführt, sondern in den Westfalenhallen stattfinden.

    Zum Schutz der Wähler*innen und Wahlhelfer*innen sind umfangreiche Hygienemaßnahmen vorgesehen:

    • Desinfektionsmittel für den Wahlvorstand und die Wählenden
    • Flächendesinfektionsmittel und Vliestücher zur Oberflächendesinfektion
    • Mund-Nasen-Bedeckungen für die Wahlvorstände
    • Einmalhandschuhe für die Wahlvorstände
    • Spuckschutzwände je Wahlraum und im Briefwahlbüro
    • Begrenzung der im Wahlraum anwesenden Personen
    • Ordnungsdienst zur Steuerung des Zutritts um gegenläufige Laufwege zu vermeiden und der auch bei eventueller Schlangenbildung die Einhaltung der Mindestabstände überwacht

    Für die Stimmabgabe in den Wahlräumen ist es zur Vermeidung einer Infektion geboten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Aus diesem Grund sollten die Wähler*innen auch einen eigenen Schreibstift (Kugelschreiber, Filzstift, Farbstift o.ä.) zur Kennzeichnung der Stimmzettel mitbringen. Sollte jemand seinen Stift vergessen, stehen auch desinfizierte Stifte zur Verfügung.

    Wahlbeteiligung im Rückblick

    Die Stadt Dortmund wünscht sich, dass sich möglichst viele Dortmunder*innen an den Wahlen beteiligen, denn je höher die Wahlbeteiligung ist, umso stärker ist die Legitimation und Repräsentation der gewählten Vertreter*innen.

    2009 gab es 449.610 Wahlberechtigte in Dortmund, von denen sich 47 Prozent beteiligt haben, Der Anteil der Briefwähler*innen lag bei 24 Prozent. An der Ratswahl 2012 (Wiederholungswahl) beteiligten sich 33 Prozent von 451.459 Wahlberechtigten (Briefwahlanteil 28 Prozent). Im Jahr 2014 stieg die Anzahl der Wahlberechtigten auf 456.717 Personen, von denen 45 Prozent gewählt haben. Per Brief wählten 29 Prozent.

    Quelle: Stadt Dortmund

    Bild: Dortmund Agentur/ Roland Gorecki

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