Mehr als 6.000 digitale Endgeräte für Lehrkräfte an Dortmunder Schulen

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Alle Lehrkräfte an Dortmunder Schulen sollen mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden – das ist das Ziel der „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen“ des Landes NRW. Die Stadt Dortmund möchte diese Fördermittel in vollem Umfang beantragen und hat den politischen Gremien am Dienstag, 10. November, empfohlen, eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.

Die Ausstattung soll möglichst schnell erfolgen, um die Lehrkräfte an allen Schulen der Stadt in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dafür stehen stadtweit 3,04 Millionen Euro zur Verfügung.

Ausgegeben werden dürfen die Fördermittel für Laptops, Notebooks oder Tablets, ihre Inbetriebnahme sowie das erforderliche Zubehör bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro je Gerät. Damit können in Dortmund umgerechnet bis zu 6.083 Endgeräte beschafft werden.

Nicht von den Fördermitteln gedeckt sind jedoch Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb der Geräte sowie Personalausgaben. Die Stadt Dortmund plant dafür eigene Mittel von jährlich 670.000 Euro.

Dringleichkeitsbeschluss eingeleitet

Die Geräte sollen in erster Linie der pädagogischen Arbeit im Unterricht dienen, die Lehrer*innen aber auch in außerunterrichtlichen Aufgaben unterstützen, z.B. bei Verwaltungsaufgaben.

Der Beschluss der Stadt Dortmund konnte erst erfolgen, nachdem das Ministerium für Schule und Bildung seine Förderrichtlinie praxistauglich angepasst hatte: In ihrer ersten Version verlangte das Ministerium, dass die Geräte bis Ende des Jahres geliefert sein müssen. Aufgrund der angespannten Marktsituation und durch die nötige europaweite Ausschreibung war dies allerdings unrealistisch. Nach Erscheinen der angepassten Richtlinie im Oktober hat die Stadt den Dringlichkeitsbeschluss sofort in die Wege geleitet.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild: Engin Akyurt Pixabay

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