„Gute Schule 2020“

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Symbolbild. (tn)
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Stadt hat bisher 3,9 Millionen Euro Fördermittel investiert – Abruf von zusätzlichen 22,5 Millionen noch 2018 geplant

Bisher hat die Stadt Dortmund bereits rund 3,9 Millionen Euro aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ des Landes NRW ausgegeben. Das geht aus dem Zweiten Sachstandsbericht zum Programm hervor, den die Verwaltungsspitze nun an die politischen Gremien weiterleitet. Der Bericht zeigt die aktuellen Entwicklungen bis zum Stichtag 30. September 2018 auf. So sollen noch im November 2018 zusätzlich rund 22,5 Millionen abgerufen werden.

„Einzelne Baumaßnahmen konnten vollständig abgeschlossen werden. Die Planung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen in den einzelnen Investitionsschwerpunkten sind weit fortgeschritten. Der von der Verwaltung beabsichtigte Digitalisierungsprozess in den Schulen hat begonnen; einzelne Schulen wurden bereits komplett mit der benötigten Hard- und Software in Übereinstimmung mit ihren selbst entwickelten schulischen Medienkonzepten ausgestattet“, sagt Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.

Im Jahr 2017 wurden circa 900.000 Euro von dem in diesem Jahr verfügbaren Kontingent von rund 23,5 Mio. Euro bei der NRW.BANK abgerufen. Bis zum Stichtag 30. September 2018 wurden rund 3,9 Mio. Euro ausgegeben.

22,5 Millionen sollen im November abgerufen werden

Weitere Mittel sind bereits fest durch Ausschreibungsergebnisse gebunden. Der nächste Mittelabruf von 22.558.451 Euro ist für den 15. November dieses Jahres geplant. Es handelt sich hierbei um die Restmittel des Kreditkontingentes aus dem Jahr 2017.

Nach Zahlungseingang ist die Verwendung der Mittel der NRW.BANK zurzeit noch innerhalb von 30 Monaten, demnach bis zum 14. Juni 2021, nachzuweisen. Die NRW-Landesregierung strebt eine Verlängerung des Verwendungszeitraumes auf 48 Monate an. Eine Entscheidung dazu wird für Ende dieses Jahres erwartet.

Die Inanspruchnahme der jeweiligen Kreditkontingente kann mit Ausnahme des Jahres 2020 jeweils auf das Folgejahr übertragen werden. Die Tranche für das Jahr 2020 ist im Jahr 2020 abzurufen. Um den Zeitraum zur Erbringung des Verwendungsnachweises um je ein Jahr zu verlängern, werden die von der NRW.BANK zur Verfügung gestellten Kreditkontingente von der Stadt Dortmund nach Möglichkeit zum spätesten möglichen Zeitpunkt abgerufen. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Kreditkontingent für das Jahr 2020.

Kompensation von Budget-Überschreitungen durch „Digitalpakt Schule“

Zum Stichtag 30. September 2018 besteht im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ eine planerische Budgetüberzeichnung in Höhe von circa 9,2 Mio. Euro. Diese ergibt sich aus realen und prognostizierten Preissteigerungen aufgrund der hohen Auslastung in der Bauwirtschaft und der Anpassung von Einzelmaßnahmen an die aktuellen sozialräumlichen und pädagogischen Bedarfe.

„Die Stadt Dortmund erwartet entsprechende Kompensations-Möglichkeiten durch den von der Bundesregierung angekündigten ‚Digitalpakt Schule‘. Hierdurch könnten die zurzeit über das Kreditprogramm ‚Gute Schule 2020‘ zu finanzierenden Digitalisierungs-Maßnahmen an Schulen in Höhe von circa 18 Millionen Euro anteilig über die Mittel des ‚Digitalpaktes Schule‘ finanziert werden. Die dann freiwerdenden Mittel könnten zur Kompensation der derzeitigen Budget-Überschreitung eingesetzt werden“, erläutert Schneckenburger.

Einzelne Maßnahmen mussten aus Programm genommen werden

Da das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ auf ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 94 Mio. Euro gedeckelt ist und das Programm bereits vollständig mit Maßnahmen gefüllt war, ist es notwendig geworden, einzelne Maßnahmen aus der Finanzierung des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ herauszunehmen.

Es wurden Maßnahmen ausgewählt, deren Umsetzung im Rahmen des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ mit Risiken behaftet ist. Das sind beispielsweise Maßnahmen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum baulich fertiggestellt und vollständig abgerechnet werden können.

Da der Bedarf zur Umsetzung der Maßnahmen aber weiterhin besteht, werden dem Rat der Stadt Dortmund nach Ende der Projektentwicklung für die aus der Finanzierung über „Gute Schule 2020“ entfallenen Maßnahmen separate Vorlagen mit Finanzierungsvorschlägen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Quelle: Stadt Dortmund

 

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