Informationen zur Europawahl am 26. Mai 2019

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Symbolbild Stadt Dortmund / Bild: Rundblick
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Die rund 450.000 Dortmunder Wahlberechtigten sind am 26. Mai 2019 aufgerufen, ihre Stimme bei der Europawahl abzugeben. Eine direkte Wahl von Kandidaten gibt es bei der Europawahl nicht. Es handelt sich um eine reine Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen.

Was wird gewählt?

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Jeder wahlberechtigten Person steht eine Stimme zur Verfügung. Die auf Deutschland entfallenden 96 Mandate werden auf die Listen gemäß den von ihnen errungenen Stimmen verteilt.

Wer ist zur Europawahl wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Europawahl ist, wer am 26. Mai 2019:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Bei Unionsbürgerinnen und -bürgern besteht die Besonderheit, dass sie entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ihr Wahlrecht ausüben können. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wer als Unionsbürgerin bzw. Unionsbürger bei der vergangenen Europawahl in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen war, wird auch für die kommende Europawahl von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Bis zum 5. Mai 2019 erhalten diese Personen automatisch eine Wahlbenachrichtigung.

Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an der Europawahl 2019 teilnehmen wollen und bisher noch keinen Antrag gestellt haben, müssen bis zum 5. Mai 2019 einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies gilt auch für Unionsbürgerinnen und -bürger, die zwischenzeitlich ins Ausland verzogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen.

Die erforderlichen Antragsformulare sind bei den Bürgerdiensten im Stadthaus, Südwall 2-4, und in allen Bezirksverwaltungsstellen erhältlich. Sie können auch per Email über wahlen@stadtdo.de angefordert oder unter www.bundeswahlleiter.de heruntergeladen werden.

Unter besonderen Voraussetzungen sind auch deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben, wahlberechtigt. Hierfür müssen sie einen besonderen Antrag stellen, der bis zum 5. Mai 2019 im Original bei der Gemeindebehörde des letzten Hauptwohnsitzes in Deutschland eingehen muss. Das Antragsformular kann per Email über wahlen@stadtdo.de angefordert werden oder unter www.bundeswahlleiter.de heruntergeladen werden.

Nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis sind unter www.bundeswahlleiter.de zum Thema „Europawahl 2019“ „Informationen für Wähler“ abrufbar.

Die Wahlbenachrichtigungen

Für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl werden voraussichtlich ab dem 18. April 2019 Wahlbenachrichtigungen versandt. Wie schon bei den vergangenen Wahlen werden die Wahlbenachrichtigungskarten in einem Umschlag an alle Wahlberechtigten versandt. Wer bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter der Rufnummer 0231 50- 10931 informieren. Unter dieser Rufnummer können auch alle anderen Auskünfte zur Wahl eingeholt werden.

Wo kann gewählt werden?

Das Dortmunder Stadtgebiet ist in insgesamt 386 Stimmbezirke aufgeteilt. Der örtliche Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungskarten eingetragen. Der Eintrag des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigungskarte sollte unbedingt beachtet und die Wahlbenachrichtigungskarte zur Wahl mitgebracht werden. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte (mehr) besitzt, muss sich im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.

Wie geht das mit der „Briefwahl“?

Dortmunder Wahlberechtigte haben verschiedene Möglichkeiten, die Ausstellung eines Wahlscheines, also die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Briefwahlunterlagen persönlich beantragen

Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen möchte, kann dies ab dem 24. April 2019 ausschließlich im Rathaus, Friedensplatz 1, tun. Hier wird ein eigener Bereich für die Briefwahl eingerichtet, wo auch direkt vor Ort gewählt werden kann. Das Briefwahlbüro ist montags, dienstags und mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Antrag auf der Wahlbenachrichtigungskarte

Mit der Wahlbenachrichtigungskarte können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hierfür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein Antrag vorgesehen. Die Rücksendung der Wahlbenachrichtigungskarte mit dem unterschriebenen Antrag in einem handelsüblichen Briefumschlag gewährleistet ebenfalls die Zusendung der Briefwahlunterlagen. Hierbei ist unbedingt auf eine ausreichende Frankierung zu achten.

Briefwahlantrag-Online

Die Bürgerdienste empfehlen, mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigungskarte die Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen. Ab dem 24. April 2019 steht auf www.wahlen.dortmund.de der „Briefwahlantrag online“ zur Verfügung.

Briefwahlantrag mit dem Formular zum Ausdrucken

Wenn Sie noch nicht im Besitz der Wahlbenachrichtigungskarte sind, aber bereits Briefwahlunterlagen beantragen wollen, nutzen Sie das Antragsformular, welches Sie im Internet unter www.wahlen.dortmund.de (Unterpunkt Briefwahlantrag) finden. Sie können das Formular am Computer ausfüllen, müssen es dann allerdings ausdrucken und unterschreiben. Senden Sie es dann per Post an die angegebene Adresse oder eingescannt per Mail an wahlen@stadtdo.de.

Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?

Ein Antrag zur Übersendung von Briefwahlunterlagen ist so rechtzeitig zu stellen, dass die Briefwahlunterlagen einerseits den Antragstellerinnen und Antragstellern rechtzeitig zugehen, andererseits die dann ausgefüllten Briefwahlunterlagen aber auch rechtzeitig wieder bei der Stadt Dortmund eingehen.

Die Möglichkeit, online einen Briefwahlantrag zu stellen, besteht aus diesem Grund nur bis zum 22. Mai 2019, 12:00 Uhr.

Grundsätzlich wird empfohlen, ab dem 20. Mai 2019 die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, Friedensplatz 1, zu beantragen. Das Briefwahlbüro ist bis zum 24. Mai 2019 und an diesem Tag bis um 18:00 Uhr geöffnet.

Nach dem 24. Mai 2019, auch am Wahltag, können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand kurzfristig erkrankt und ein ärztliches Attest mitgeliefert wird.

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer 

Für die Abwicklung der Europawahl 2019 kommen in den 386 Wahlräumen und den 110 Briefwahlbezirken rund 4.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zum Einsatz.

Im Internet steht eine interaktive Lernplattform für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung. Dort besteht die Möglichkeit, sich Schulungsfilme anzusehen, einen virtuellen Wahlraum einzurichten, die Stimmenauszählung zu üben und/oder vorhandenes Wissen in einem Quiz zu testen. Das Wahl-ABC oder die FAQs (häufig gestellte Fragen) zeigen bei vielen Themen den Weg zur Lösung.

Über Meldungen zur Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer würden sich die Bürgerdienste -Bereich Wahlen- freuen. Hierzu kann das Online-Formular unter www.wahlen.dortmund.de (unter Informationen für Wahlhelfer) genutzt werden. Ein Einsatz kann jedoch leider nicht garantiert werden.

Für die Auszählung der Briefwahlstimmen werden zwei Briefwahlzentren eingerichtet. Die Auszählung findet in den nebeneinander liegenden Schulen Leibniz-Gymnasium und Wilhelm-Röntgen-Realschule an der Kreuzstraße statt.

Quelle: Stadt Dortmund

 

 

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