Stadt schließt Gaststätten, Kneipen, Spiel- und Bolzplätze – Ordnungsamt kontrolliert Verstöße

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Ab Donnerstag, 19. März, müssen Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen. Zu den Ausnahmen gehören u.a. Betriebe, die Lebensmittel verkaufen. Restaurants können bis 15:00 Uhr öffnen. Auch Spiel- und Bolzplätze und Hoeschpark werden gesperrt. Dies hat die Stadt in einer Allgemeinverfügung festgeschrieben.

In einer Pressekonferenz am Mittwoch, 18. März, erläuterten Oberbürgermeister Ullrich Sierau und Rechtsdezernent Norbert Dahmen die Öffentlichkeit über eine neue Allgemeinverfügung zu „weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen“ [pdf, 704 kB] . Grundlage ist die „Fortschreibung der Erlasse am 15. Und 17. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18.03.2020“ des Landes NRW, deren Endfassung das Land Mittwochnacht (17. April 2020, ca. 23:00 Uhr) veröffentlicht hat. Die neue Allgemeinverfügung tritt ab 0:00 Uhr in Kraft. Oberstes Ziel der Stadt Dortmund bleibt die Unterbrechung und Verlangsamung der Infektionsketten. Deshalb gilt ab Donnerstag, 19. März, ein erweitertes Maßnahmenpaket.

Neu geregelt wird hier unter anderem, dass:

  • Restaurants und Speisegaststätten lediglich zwischen 6:00 und 15:00 Uhr geöffnet sein dürfen.
  • Spiel- und Bolzplätze geschlossen werden.
  • Versammlungen zur Religionsausübung sind verboten. Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
  • alle Verkaufsstellen des Einzelhandels zu schließen sind.

Detaillierte Regelungen betreffen Läden und Geschäfte.

Ausnahmen

Ausgenommen sind Einzelhandelsbetreibende folgender Bereiche: Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. Ausgenommen sind zudem auch der Großhandel, Dienstleister und Handwerker (Optiker, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker oder Friseure).

Zugang zur Thier-Galerie bleibt gewährleistet

Der Zugang zu Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ oder „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen ist nur gestattet, wenn sich dort die zuvor aufgeführten Geschäfte befinden, sodass der Zugang dorthin möglich ist. Zur Thier-Galerie sagte Dahmen: „Hier gibt es einen Supermarkt und Drogerien. Dorthin ist der Zugang zu gewährleisten. Es gibt dort auch den Gastronomiebereich, für den die Regelung gilt, ab 15:00 Uhr zu schließen.“ Des Weiteren gelte es, Zugangsregelungen zu der Shopping-Mall zu treffen. „Das Ordnungsamt ist bereits im Dialog mit der Thier-Galerie. Ziel ist es, eine Einbahnstraße durch die Thier-Galerie zu bilden. In der Thier-Galerie darf nicht verweilt werden. Das ist eine wichtiger Aspekt des Gesundheitsschutzes.“

Auch Kneipen müssen schließen

Dahmen konkretisierte: „Ab Donnerstag sind alle Gaststätten, Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskos zu schließen. Mit Ausnahme der Kneipen war das schon der Fall. Kneipen sind nun hinzugekommen.“ Restaurants und Speisegaststätten müssen weiterhin Hygienevorschriften beachten, etwa die, dass nachvollziehbar sein muss, wer bedient wurde. Dahmen empfiehlt: „Nutzen Sie den Liefer- und Abholservice der Restaurants.“

Ordnungsamt kontrolliert Verstöße

„Das Ordnungsamt wird gegebenenfalls auch mit der Polizei diese Regelungen durchsetzen. Wenn also jemand gegen diese Allgemeinverfügung verstößt, dann wird er belangt“, so Sierau. Betriebe, die gegen die Allgemeinverfügung verstoßen, müssten mit Bußgeldern von 250 bis 25.000 Euro rechnen, so Dahmen. Wie hoch die Strafe ausfalle, käme darauf an, ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde, so Dahmen. „Notfalls werden wir mit Versiegelungen arbeiten.“

Lebensmittel-Geschäfte und Apotheken dürfen sonntags öffnen

Die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, außer Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, ist Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels gestattet.

Darüber hinaus bleiben auch alle Jugendfreizeitstätten geschlossen.

Auch der Hoesch-Park ist ab dem 19. März 2020, geschlossen. „Der Hoeschpark hat sehr viele Freizeiteinrichtungen, die einen Sport- bzw. Spielplatz-ähnlichen Charakter haben. Das lädt zum Verweilen ein. Genauso wie Spiel- und Bolzplätze geschlossen werden, wird auch der Hoeschpark geschlossen, damit es keine Publikumsverlagerung innerhalb des Parks gibt“, erklärt Dahmen.

Polizei geht gegen Missachtung von Schutzvorschriften vor

Die Missachtung der bereits vielfach veröffentlichten Verhaltensregeln u.a. des Robert-Koch-Instituts (RKI) kann für chronisch kranke Menschen aller Altersklassen und für Senioren lebensgefährliche Folgen nach sich ziehen. Die Polizei wird mit sofortiger Wirkung konsequent gegen die Missachtung der Schutzvorschriften vorgehen und zunächst in Gesprächen mit ausreichend Abstand darum bitten, dass sich eine Personengruppe auflöst. Wer darauf nicht reagiert, muss mit einem Platzverweis rechnen. Das Polizeipräsidium Dortmund weist darauf hin, dass Verstöße gegen die von der Stadt Dortmund ausgesprochenen Vorschriften als Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz eine Straftat darstellen können. Geld- und sogar Haftstrafen sind möglich. Polizeipräsident Gregor Lange: „Mit Corona-Partys oder wie auch immer begründeten größeren Ansammlungen von Menschen sind nicht mehr kontrollierbare Risiken verbunden. Wer diese Veranstaltungen organisiert oder besucht, erhöht das Infektionsrisiko für sich und Unbeteiligte dramatisch und handelt völlig verantwortungslos und unsolidarisch.“

Sierau appelliert an Vernunft aller

Sierau sagte, dass die Stadt bisher auf sehr viel Verständnis bei Veranstalter*innen gestoßen sei für die erlassenen Verfügungen. „Was wir aber sonst noch wahrnehmen an Missachtung, finden wir mittlerweile problematisch“, so der Oberbürgermeister im Hinblick auf sogenannte „Corona-Partys“. Der Oberbürgermeister machte diesbezüglich eine ganz klare Ansage. „Wir haben den Ehrgeiz, dass in dieser Stadt möglichst wenig Menschen infiziert werden und möglichst niemand aufgrund dieses Virus zu Tode kommt.“ Deshalb müsse es möglich sein, in einer solchen Ausnahmesituation den Kopf einzuschalten, entsprechend zu handeln und auf bestimmte Dinge zu verzichten. Es handele sich um eine temporäre Situation. „Aber je unvernünftiger die Menschen sind und je weniger Infektionsketten unterbrochen werden, desto länger dauert das alles. Wir müssen das Virus austrocknen – und wenn wir das jetzt schnell und konsequent hinbringen, dann ist auch früher wieder Party“, so Sierau.

Nur wenige Kinder bei Notbetreuung anwesend

Am zweiten Tag der Notbetreuung waren am Dienstag, 17. März, nur wenige Kinder in den Schulen und den Kindertageseinrichtungen sowie bei Kindertagespflegepersonen anwesend. Für die Betreuung der Kinder war also in allen Fällen gut gesorgt. In einer zurzeit noch täglichen Telefonkonferenz der Dezernentin für Schule und Jugend mit Schulleitungen und den Trägern von Kindertageseinrichtungen wird das Lagebild abgeglichen und werden auftretende Probleme bearbeitet.

Quelle: Stadt Dortmund

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