Bibliotheken und Stadtarchiv öffnen wieder

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Der Ausleihbetrieb in der Zentralbibliothek sowie in den Stadtteilbibliotheken startet ab Dienstag, 28. April 2020, wieder – inden Stadtteilen jedoch nur mit telefonischer Terminvereinbarung. Der Lesesaal des Stadtarchivs öffnet ab Mittwoch, 22. April, wieder seine Türen.

Die Bibliotheken der Stadt dürfen wieder öffnen: Unter strengen Schutzauflagen kann der Ausleihbetrieb am Dienstag, 28. April, wieder starten. In der Zentralbibliothek am Max-von-der-Grün-Platz/Königswall können die Kund*innen Medien zu den gewohnten Öffnungszeiten ausleihen und die ausgeliehenen Medien zurückgeben. Auf Wunsch werden auch neue Bibliotheksausweise ausgestellt.

Für den Bibliotheksbetrieb gelten besondere hygienische Vorgaben und Abstandsregeln. Daher ist nur eine begrenzte Besucher*innenzahl im Gebäude erlaubt. Außerdem besteht vorläufig keine Möglichkeit, die Bibliothek als Arbeitsplatz zu nutzen. Computer-Arbeitsplätze, Drucker, Scanner etc. sind außer Betrieb.

In den Stadtteilbibliotheken sind die Ausleihe und Rückgabe nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Telefonnummern finden sich unter www.stlb.dortmund.de. Unabhängig von der Öffnung stehen die Angebote der Digitalen Bibliothek mit E-Books, E-Zeitschriften, Streaming-Diensten rund um die Uhr zur Verfügung.

Der Lesesaal des Stadtarchivs öffnet bereits ab Mittwoch, 22. April, wieder seine Türen – ebenfalls unter strengen Sicherheitsauflagen. Wer ihn nutzen will, muss sich spätestens einen Tag im Voraus telefonisch anmelden (0231 50-22156). Die Plätze werden nach dem Eingang der Anmeldung vergeben. Die Öffnungszeiten: Dienstag/Mittwoch 8:00 bis 15:45 Uhr, Donnerstag 8:00 bis 17:15 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.

Wochenmärkte weiterhin mit beschränktem Angebot

Die seit dem 22. März 2020 geltende Regelung der Corona-Schutzverordnung in Bezug auf das beschränkte Sortimentsangebot auf Wochenmärkten wird in Dortmund verlängert. Bis auf Weiteres sind nach wie vor nur Anbieter von Lebensmitteln, Direktvermarktungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Blumen und Pflanzen zugelassen.

Der Grund für diese Entscheidung ist, dass die angestrebte Unterbrechung von Infektionsketten und die Vermeidung weiterer Infektionen sonst nicht gewährleistet werden könnten. Aus Gründen der Gleichberechtigung gilt diese Regelung für alle 24 Dortmunder Wochenmärkte gleichermaßen.

Quelle: Stadt Dortmund
Bild : Stadt Dortmund

 

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