Stadt informiert zu fehlerhaften Stimmzetteln für Wahl des Rates in sieben Wahlbezirken

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In sieben der 40 Kommunalwahlbezirke ist leider bei der Produktion der Briefwahlunterlagen ein Fehler aufgetreten. Auf den Stimmzetteln für die Wahl des Rates tauchen nicht zugelassene Kandidat*innen auf. Stimmen für diese sind ungültig. Die Möglichkeit besteht, neue Wahlunterlagen anzufordern.

Dieser Fehler ist entstanden trotz sorgfältiger Vorbereitung des Wahlamtes bei der automatisierten Datenübermittlung zwischen der Stadt Dortmund und dem externen Druckdienstleister und ist erst jetzt aufgefallen.

In den Kommunalwahlbezirken 17, 18, 20, 28, 29, 30 und 35 ist auf dem Stimmzettel jeweils ein Wahlvorschlag enthalten, der durch den Wahlausschuss mangels der erforderlichen Anzahl von Unterstützungsunterschriften nicht zur Wahl zugelassen wurde. Allerdings wurden im Rahmen der automatisierten Übertragung der Stimmzetteldaten an den Druckdienstleister die Daten der nicht zugelassenen Wahlvorschläge ebenfalls in die Stimmzettel aufgenommen. Betroffen sind die Stimmzettel für die Wahl des Rates der Stadt Dortmund. Die Wahlbezirke 17,18 und 20 liegen in Brackel, 28 in Hörde, 29 und 30 in Hombruch und 35 in Lütgendortmund. Wer dort Briefwahlunterlagen erhalten hat, die mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 01.09.2020 versehen sind, hat einen fehlerhaften Stimmzettel für die Wahl des Rates erhalten.

Folgende Wahlvorschläge sind ungültig:

Wahlbezirk Name der nicht zugelassenen Bewerber*innen Partei
17 McDevitt, Dieter DOS Partei Digital Oekologisch Sozial
18 Rohwedder, Hanns-Jörg DOS Partei Digital Oekologisch Sozial
20 Reigl, Nadja DOS Partei Digital Oekologisch Sozial
28 Marsula, Hilmar Wir für Widerstand in der Region Dortmund
29 Pullem, Dirk DOS Partei Digital Oekologisch Sozial
30 Wille, Andrea DOS Partei Digital Oekologisch Sozial
35 Grolla, Ulrich Willi PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Bis Donnerstag, 3. September, wurden in den genannten Kommunalwahlbezirken bereits 18.443 Briefwahlunterlagen an Briefwähler*innen verschickt. Seit Bekanntwerden der fehlerhaften Stimmzettel am Mittwoch, 2. September, werden keine weiteren Briefwahlunterlagen für diese Kommunalwahlbezirke ausgestellt.

Ungültig sind ausschließlich jene Stimmzettel, auf denen eine*r der nicht zur Wahl zugelassenen Kandidat*innnen angekreuzt wurde. Alle anderen Stimmzettel behalten ihre Gültigkeit.

Neue Wahlunterlagen anfordern

Wenn Sie fehlerhafte Stimmzettel mit den Briefwahlunterlagen erhalten haben, können Sie wie folgt vorgehen:

Fall 1: Sie haben einen fehlerhaften Stimmzettel, haben die Briefwahlunterlagen aber noch nicht an die Stadt Dortmund zurückgeschickt. Bitte melden Sie sich unter der Rufnummer 0231 50-10931 oder schreiben Sie uns eine Email an wahlen@stadtdo.de. Ihnen wird kurzfristig ein korrekter Stimmzettel für die Wahl des Rates zur Verfügung gestellt.

Fall 2: Wenn Sie jedoch unsicher sind, keine gültige Stimme per Briefwahl für die Ratswahl abgegeben zu haben, können Sie ihre bereits abgegebenen Stimmen für ungültig erklären lassen. Diese werden dann bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt. Im Gegenzug erhalten Sie nach Abgabe einer Erklärung anschließend neue Briefwahlunterlagen, die dann bei der Ergebnisermittlung berücksichtigt werden.

Sofern Sie sich bezüglich der Gültigkeit Ihrer Stimmabgabe unsicher sind, melden Sie sich bitte unter 0231 50-10931. Hier erhalten Sie weitere Informationen. Möchten Sie neue Briefwahlunterlagen erhalten, wird Ihnen auf diesem Weg auch der Vordruck für die erforderliche Erklärung zur Verfügung gestellt.

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Bereich Wahlen der Bürgerdienste reicht es aus, wenn Betroffene die Befürchtung äußern, eine ungültige Stimme in einem der betroffenen Wahlbezirke abgegeben zu haben. Es soll nicht der*die gewählte Kandidat*in oder die Partei genannt werden, um das Wahlgeheimnis zu wahren.

Die Briefwahlproduktion für die betroffenen Wahlbezirke wird fortgesetzt, sobald die korrekten Stimmzettel vorliegen. Voraussichtlich ab Freitag, 4. September, sollen die korrekten Stimmzettel verfügbar sein und werden dann auch wieder ausgegeben.

Bei Urnenwahl ausschließlich korrekte Stimmzettel

Für die Stimmabgabe in den betroffenen Wahlräumen (Urnenwahl) der o.g. Kommunalwahlbezirke wird sich dies nicht auswirken. Am 13. September 2020 werden dort korrekte Stimmzettel ausgegeben.

Die auf den fehlerhaften Stimmzetteln abgegeben Stimmen für die vorgenannten Parteien und Wählergruppen sind für ungültig zu erklären. Ob diese dann von entscheidendem Einfluss auf das Wahlergebnis im jeweiligen Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste sein werden, kann erst nach Vorprüfung durch den Wahlausschuss im nachfolgenden Wahlprüfungsverfahren zur Gültigkeit der Wahl nach § 42 Abs. 1 lit. b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) abschließend festgestellt werden.

Hierbei gilt, dass es für eine Mandatsrelevanz i. S. des § 42 Abs. 1 lit. b KWahlG darauf ankommt, dass es sich im jeweils vorliegenden Einzelfall um eine Unregelmäßigkeit von „entscheidendem“ Einfluss handelt. D.h., dass eine Wahl (hier im jeweiligen Wahlbezirk) nur dann für ungültig erklärt werden kann, wenn es ernstzunehmende Gründe für die Annahme gibt, dass sie bei ordnungsgemäßem Ablauf möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.

Neuwahl in Wahlbezirken nur bei realer Möglichkeit anderer Sitzverteilung

Notwendig ist deshalb die reale Möglichkeit einer anderen Sitzverteilung. Diese ist nicht gegeben, wenn nach der Lebenserfahrung und den konkreten Fallumständen Auswirkungen der Unregelmäßigkeit auf das Wahlergebnis praktisch so gut wie auszuschließen sind, ganz fernliegen, höchst unwahrscheinlich erscheinen oder sich gar als lebensfremd darstellen.

„In keinem Fall wird es eine Wiederholung der Kommunalwahl für die gesamte Stadt geben. Wenn überhaupt, dann nur in den einzelnen Wahlbezirken. Das hängt letztendlich vom Wahlergebnis ab. Die Auswirkung müsste dafür entscheidenden Einfluss auf die Verteilung der Mandate haben. Entscheidend ist, wie groß der Vorsprung zwischen Erst- und Zweitplatziertem ist und wie hoch der Prozentsatz der ungültigen Stimmen. Wenn die ungültigen Stimmen ohnehin nicht dazu hätten führen können, dass der Vorsprung aufgeholt würde, ist das Problem nicht so groß. Auch, wenn wir bedauern, dass einzelne Stimmen vielleicht ungültig sind“, erklärt Klaus Legeler, Leiter der Zentralen Dienste bei den Bürgerdiensten.

Gewählte Lösungsvariante ist die rechtssicherste

Aufgrund der konkreten Nähe zum Wahltermin ist es nicht mehr möglich, alle falsch produzierten Stimmzettel gegen neue auszutauschen und rechtzeitig zurückgesendet zu bekommen. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der Briefwähler*innen wenige Tage vor der Wahl urlaubsbedingt abwesend ist. In diesem Fall würde dieser Weg das Risiko eines erheblichen Wahlanfechtungsrisikos bergen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachwahl liegen ebenfalls nicht vor.

Bei dem vorgeschlagenen Weg handelt es sich unter den gegebenen Umständen um die rechtssicherste Verfahrensweise. „Die jetzt ausgewählte Variante führt zu einem realistischen Wahlergebnis. Ziel ist es, die Fehler so klein wie möglich zu halten“, so Wahlleiter Norbert Dahmen.

Dass es bei der Produktion der 54 verschiedenen Stimmzettel für die Kommunalwahlen 2020 trotz aller Sorgfalt zu sieben fehlerhaften Stimmzetteln gekommen ist und dies erst jetzt erkannt wurde, ist sehr bedauerlich. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Landeswahlleitung werden ebenfalls informiert.

Wie genau der Fehler bei der Stimmzettelproduktion passieren konnte, ist nicht ganz klar. „Es ist wohl ein Zusammenspiel zeitlicher und technischer Komponenten. Wir haben seit dem Aufstellungsverfahren bis zur endültigen Zulassung der Kandidat*innen die Stimmzettel immer wieder überarbeitet. Diese werden über eine Software hochgeladen und automatisiert an den Druckdienstleister verschickt. Wir haben die Umsetzung der Änderungswünsche mehrfach geprüft. Zwischenzeitlich hat es ein Update bei der Software gegeben“, erläutert Manfred Kruse, Leiter der Bürgerdienste.

Zum Stand Anfang September waren bei der Stadt bereits 80.000 Briefwahlanträge eingegangen.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild: Dortmund Agentur/ Roland Gorecki

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