Verwaltungsvorstand informiert zur aktuellen Corona-Lage in Dortmund

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In seiner Pressekonferenz am Dienstag, 1. Dezember, nahm der Verwaltungsvorstand Stellung zur momentanen Coronasituation in Dortmund und zu weiteren Themen wie der Zukunft des Flughafens und zukünftigen Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung.

Zum Auftakt erklärte Gesundheitsdezernentin und Krisenstabsleiterin Birgit Zoerner, wie die derzeitigen Inzidenzzahlen in Dortmund zu bewerten sind: „Wir haben uns auf hohem Niveau eingependelt und dieses Niveau ist viel zu hoch!“ Die Inzidenzwerte schwanken derzeit zwischen 162,2 am vergangenen Freitag und 172,3. NRW-weit liegt der Wert bei 142,8. „Es geht darum, eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 zu erreichen, besser noch unter 35 zu kommen“, betonte die Gesundheitsdezernentin – das hieße maximal 30 Neuinfektionen pro Tag. „Trotzdem“, erklärte Zoerner, „sind wir erstmal froh, dass der Wert nicht mehr ansteigt.“

Zum Thema Impfzentren konnte die Gesundheitsdezernentin mitteilen, dass im Laufe dieser Woche die Entscheidung fällt, wo genau in Dortmund dieses Zentrum verortet werden. Im nächsten Schritt werde man außerdem mit der Kassenärztlichen Vereinigung, die das ärztliche Personal für die Impfungen stellt, die Zusammenarbeit besprechen. „Allerdings warten wir noch auf Antworten zu zentralen Fragen rund um den Impfstoff. Nach allem, was bisher zu erfahren ist, scheint es sich um einen komplizierten Impfstoff zu handeln, der entsprechend transportiert und gelagert werden muss.“ Das zieht weitere (logistische) Aufgaben nach sich. Darüber hinaus bliebe auch zu klären, wie viel Impfdosen Dortmund bekomme, wer genau vorrangig geimpft werden solle und wie der Nachschub sichergestellt wird. „Hier warten wir noch auf endgültige Antworten aus Düsseldorf“, so Zoerner. Im Moment gehe sie davon aus, dass ab Anfang 2021 die ersten Impfungen durchgeführt werden könnten. Für die Zeit zwischen der ersten Impfwelle und dem Sommer fehlten allerdings noch Informationen.

Neue Coronaschutzverordnung

Rechtsdezernent Norbert Dahmen bezog sich in seiner Erläuterung auf die seit 1. Dezember gültige Coronaschutzverordnung: „Sie hat weitere Neuerungen gebracht. Es dürfen nur noch fünf Personen aus zwei Haushalten in einem Raum treffen. Eine Ausnahme bildet der Zeitraum zwischen 23. Dezember und 1. Januar. Hier dürfen sich zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahre fallen nicht unter diese Beschränkungen.“

Die Maskenverordnung ist ausgeweitet: Es ist nicht mehr nur wie bisher ist den Geschäften ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sondern ebenfalls im Bereich der zugehörigen Parkplätze sowie auf den Zuwegen. Bei Geschäften bis 800 Quadratmetern gilt ein*e Kund*in je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche, bei Geschäften ab 800 Quadratmetern gilt ein*e Kund*in je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Die neue Coronaschutzverordnung verbietet darüber hinaus öffentliche Feuerwerke, d.h. Kommunen und Kreise dürfen keine Feuerwerke machen, um die Anhäufung von Personen zu vermeiden. „Als Stadt sind wir allerdings auch berechtigt, einzelne Stellen auszuweisen, in denen keine Feuerwerke stattfinden dürfen. Darunter fällt in diesem Jahr wie schon zuvor der Bereich um die Reinoldikirche und den Pylon, außerdem Marienkirche und Katharinentreppe. Weitere Verbotszonen werden wir noch prüfen.“ Noch eine Neuerung ist die Regel, dass bei einer Steigerung der 7-Tage-Inzidenz von über 200, die Städte verpflichtet sind zu weiteren Maßnahmen. Bei einem Wert von unter 50 können Maßnahmen auch wieder gelockert werden.

Außerdem nahm Oberbürgermeister Thomas Westphal auf Nachfrage noch zu weiteren Themen Stellung.

Zukunft des Flughafens

Da die EU-Kommission regionale Flughäfen ab 2024 nicht weiter subventioniert muss der Flughafen Dortmund zu diesem Zeitpunkt eine nach Europarecht ausgeglichene Gewinn- und Verlustrechnung vorweisen. Oberbürgermeister Westphal dazu: „Für den Fall, dass der Flughafen für 2023 keine ausgeglichene Gewinn- und Verlustrechnung vorweisen kann und in Folge europarechtlich gezwungen wäre, zurückzubauen, möchten Teile der Politik im Vorfeld ein Gutachten über die Alternativen auf dieser Fläche haben. Das ist ja kein Gutachten über die Zukunftsfähigkeit des Flughafens, sondern ein Gutachten über die Situation, damit man im Zweifel handlungsfähig ist“, so Westphal.

Der Oberbürgermeister weiter: „Ich habe im Wahlkampf darauf hingewiesen, dass ein solches Vorhaben der Ratspolitik niemals so abgefasst sein darf, dass es als ein Vertrauensverlust gegenüber der Geschäftsführung gleichgesetzt werden kann. Ich als Oberbürgermeister habe erstmal volles Vertrauen zu dem Geschäftsführer dieses Flughafens und dass er das, was sein Vorgänger bereits in die Wege gebracht hat, weiterführen wird – auch unter Coronabedingungen übrigens –, so dass dieser Flughafen 2023 tatsächlich die EU-Normen schaffen wird und deswegen weiter am Netz bleibt“. Von dieser Überzeugung gingen alle Planungen aus, so der Oberbürgermeister.

„Viel spannender aber wird die Entwicklung eines westfälischen Flughafensystems sein. Also einer Kooperation und vielleicht auch gesellschaftsrechtlichen Zusammenführung der Flughäfen Paderborn, Münster und Dortmund. Das wird aus meiner Sicht jetzt noch drängender und relevanter“, ist Westphal überzeugt. Dazu werde man Gespräche mit den Gesellschaftern aufnehmen. „Bevor die Flughäfen einfach so verschwinden, können wir eher darüber reden, wie wir sie nutzen, und wie über einen solchen Verbund ein leistungsfähigeres Luftverkehrssystem hier in Westfalen aufrecht zu erhalten ist. Das bleibt mein Ziel“, so der Oberbürgermeister.

Zukünftige Geschäftsführung Wirtschaftsförderung

Angesprochen auf die nahende Zeitspanne ohne Geschäftsführung und stellvertretende Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung, betonte der Oberbürgermeister, dass der Bereich auch ohne Leitung definitiv nicht kopflos sei. Als ehemaliger Chef der Wirtschaftsförderung wisse er, dass die Mitarbeiter*innen sehr gut sortiert seien: „Sie leisten eine hervorragende Arbeit“. Dennoch wolle man die Position der Geschäftsführung zügig wieder besetzen. Eine Ausschreibung sei bereits formuliert und in den einschlägigen Portalen zu finden.

Der Wirtschaftsförderungsausschuss werde in seiner Sitzung am 2. Dezember das Verfahren noch einmal beraten und der Ausschuss selber wird als Findungskommission fungieren. Der Oberbürgermeister wird die Findungskommission leiten. Die Ausschreibungsfrist ist mit dem Ziel gesetzt, dass die Findungskommission bereits am 15. Januar 2021 das erste Mal tagen und sich mit den Kandidaten befassen kann, um dann möglichst schnell eine Entscheidung zu treffen. „Wann dann besetzt werden kann, hängt immer auch von der Beschäftigungssituation der*des jeweiligen Kandidat*in ab“, so Westphal.

Anja Kador, Gaye Suse Kromer
Quelle: Stadt Dortmund

Bild: Dortmund Agentur/ Gaye Suse Kromer

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