Stadt Dortmund und EDG Hand in Hand – Ermittlungsdienst Abfall nimmt seine Arbeit auf

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Am 1. September 2020 starteten vier städtische und vier Ermittler*innen der EDG ihre operative Tätigkeit im Gemeinschaftsprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ (EDA). Das Pilotprojekt wurde vom Ordnungs- und Umweltamt der Stadt Dortmund sowie der EDG gemeinsam entwickelt. Der Rat der Stadt Dortmund gab dem EDA-Projekt mit Beschluss vom 14. November 2019 grünes Licht. Seit Juli bzw. August sind die Mitarbeitenden im Dienst. Am 1. Dezember startet der EDA eine groß angelegte Ermittlungsoffensive an den Depotcontainer-Standorten im Dortmunder Stadtgebiet.

Die Situation an zahlreichen der über 500 Depotcontainer-Standorte auf Dortmunder Stadtgebiet steht schon seit längerer Zeit im Fokus der Maßnahmen zur Optimierung der Stadtsauberkeit. Im Juni hat die EDG ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das dauerhaft die Situation an den Depotcontainer-Standorten verbessern soll. Dazu zählt u. a. die intensivierte Reinigung an Depotcontainer-Standorten durch feste Reinigungsteams. Sie reinigen ausschließlich Depotcontainer-Standorte und beseitigen im Zuge dessen unerlaubte Abfallablagerung, wie z. B. Haus- und Sperrmüll oder Beistellungen von Kartonagen und Glas, die nicht in die Container gefüllt wurden.

In den nächsten vier Wochen wird der EDA gezielt aus zivilen Fahrzeugen ausgewählte Depotcontainer-Standorte observieren. Ziel ist, die Verursacher*innen auf frischer Tat zu ertappen, um dann entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die Botschaft, die mit dieser Ermittlungsoffensive verbunden wird, ist eindeutig: „Wir erwischen die Verursacher*innen. Die Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld bestraft.“

Ziele des „Ermittlungsdienstes Abfall“

Unerlaubte Abfallablagerungen auf öffentlichen Flächen und widerrechtliche Beistellungen an Depotcontainer-Standorten beeinträchtigen das Stadtbild. Die Gefahr, dass eine unerlaubte Abfallablagerung/Beistellung ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, war bisher jedoch zu gering, da die EDG nur zwei Mitarbeitende als Ermittler*innen einsetzen konnte, denen zudem hoheitliche Befugnisse fehlten. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Dortmund die Durchführung eines auf zwei Jahre angelegten Pilotprojektes „Ermittlungsdienst Abfall“ beschlossen. Die städtischen Teampartner*innen des EDA als Mitarbeitende des Ordnungsamtes verfügen über sämtliche Befugnisse und Handlungskompetenzen nach dem Ordnungsbehördengesetz in Verbindung mit dem Polizeigesetz NRW. Sie können bei Sauberkeitsverstößen umgehend die Personalien der Verursacher*innen aufnehmen, Verwarngelder vor Ort erheben sowie eine formelle Anhörung nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten durchführen.

  • Die Aufdeckungsgefahr für die Verursacher*innen wird durch den Einsatz von acht Ermittler*innen erhöht.
  • Die Anzahl abfallrechtlicher Anzeigen und Verfahren steigt. Seitdem die Ermittler*innen im August ihren gemeinsamen Dienst aufgenommen haben, wurden 198 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
  • Es wird ein abschreckender Effekt erzielt; illegale Abfallablagerungen und unerlaubte Beistellungen nehmen ab.
  • Der Mehrheit der Bewohner*innen, die sich korrekt verhalten, wird signalisiert, dass ein widerrechtliches Verhalten nicht akzeptiert und geahndet wird.

Zum Vorgehen: Auf frischer Tat ertappt

Die Außendienstkräfte werden einen Teil ihrer Arbeitszeit mit EDG-Fahrzeugen unterwegs sein und zeigen in der Öffentlichkeit gut erkennbar Präsenz. Sie ermitteln dort, wo Abfall unerlaubt im öffentlichen Raum abgelegt wird. Die Mitarbeitenden durchsuchen Müllstellen nach Hinweisen auf Verursachende und befragen Zeug*innen in der Nachbarschaft. Kleinere „Schmierstellen“ beseitigen die entsprechend ausgerüsteten Außendienstkräfte selbst, größere Abfallmengen melden sie an die Straßenreinigung der EDG, die diese entfernt. Zu anderen Zeiten, z.B. in den frühen Morgen- und späten Abendstunden, nachts und an den Wochenenden, observiert der EDA aus zivilen Fahrzeugen heraus bekannte Abfallschwerpunkte verdeckt, um die Verursacher*innen auf frischer Tat zu ertappen.

Es drohen hohe Bußgelder

Der EDA kann bei vergleichsweise geringfügigen Delikten an Ort und Stelle die Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld bis zu einer Höhe von 55 Euro ahnden. Bei größeren Abfallablagerungen droht ein deutlich höheres Bußgeld, das im hohen drei- oder gar vierstelligen Bereich liegen kann. Dazu kommen noch Verwaltungsgebühren und, wenn der Abfall nicht durch den Ablegenden selbst wieder beseitigt wird, die Entsorgungskosten, die von der EDG gesondert ermittelt werden. Der EDA gibt die entsprechenden Anzeigen an das Umweltamt der Stadt Dortmund weiter. Dort werden dann die Bußgeldverfahren eingeleitet.

Ordnungs-, Umwelt- und Steueramt und EDG arbeiten schon jetzt reibungslos zusammen. Der Erfolgswille aller Beteiligten ist groß. Dies betrifft sowohl die operative Arbeit bis zur Einleitung eines Verfahrens gegen die Verursachenden, wie auch die Abwicklung des Pilotprojekts mit der Aussicht, den EDA zu etablieren und in Zukunft auszuweiten.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild: EDG

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