Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund stellt neue Besetzung vor

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In diesem Jahr erhält der Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund gleich vier neue Mitglieder. In seiner Sitzung am Mittwoch, 23. Februar, wurden die Ratsmitglieder Hannah Sassen (Bündnis 90/Die Grünen), Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und Veronika Rudolf (SPD) sowie als Sachverständiger für Vermessungsfragen Udo Kunze durch Bürgermeister Norbert Schilff neu in den unabhängigen Ausschuss zur gewissenhaften Ausübung ihrer Tätigkeit verpflichtet.

Als Geschäftsführer fungierte erstmals Christian Hecker (Abteilungsleiter im Vermessungs- u. Katasteramt). Dem Ausschuss gehören nach der Gemeindeordnung NRW immer fünf Personen (zwei davon Mitglieder*innen des Rates) und ihre Stellvertreter*innen an, die Geschäftsführung übernimmt die Stadt Dortmund. Die Mitglieder*innen des Ausschusses werden vom Rat der Stadt verpflichtet.

Dank Baulandumlegung zur Umstrukturierung

Der Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund realisiert schon seit dem Jahr 1949 Bebauungspläne durch das Instrument der Baulandumlegung. Dabei werden Grundstücke so umfassend neu geordnet, dass sie zweckmäßig bebaut und genutzt werden können oder/und Platz entsteht für Verkehrs- und sonstige Infrastrukturflächen. Mit diesem ebenso effektiven wie wirtschaftlichen Grundstückstauschverfahren können unbebaute Gebiete erstmalig erschlossen, aber auch bereits bebaute Gebiete neu geordnet und völlig umstrukturiert werden.

So konnten in den letzten Jahren u.a. die großen Neubaugebiete wie die Brechtener Heide, das Erdbeerfeld in Mengede oder Bergfeld in Hombruch durch Maßnahmen der Bodenordnung realisiert werden. Zur Umsetzung eines Bebauungsplans werden in der Umlegung als amtlichem Grundstückstauschverfahren u.a. die Grundstückswerte vor der Umlegung (ohne Baumöglichkeit) und nach der Umlegung (als Bauland) ermittelt. Diese sogenannte Einwurfs- und Zuteilungswerte werden durch die Geschäftsstelle zusammen mit der Neuaufteilung der Grundstücke im Umlegungsplan zusammengefasst. Zudem führt die Geschäftsstelle die Verhandlungen mit allen Eigentümern, um einen fairen Interessensausgleich herzustellen.

Der Umlegungsausschuss berät und beschließt das Umlegungsverfahren in nichtöffentlicher Sitzung. Hervorzuheben ist das Surrogationsprinzip. Damit ist gemeint, dass sich das Eigentum ungebrochen an einem örtlich veränderten Grundstück fortsetzt.

Für die Beteiligten hat ein Bodenordnungsverfahren zahlreiche Vorteile. Neben der fachlichen Betreuung fallen u.a. keine Grunderwerbssteuer, Notar-, Grundbuch- und Vermessungskosten an. Zur Durchführung bedient sich der Umlegungsausschuss einer Geschäftsstelle, die beim städtischen Vermessung- und Katasteramt angesiedelt ist.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild: Dortmund Agentur/ Anja Kador

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