Stadtspitze informiert zu Impf-Planungen, Virusvarianten und Maskenpflicht

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Der neueste Stand bei den Corona-Impfungen und die erweiterte Maskenpflicht waren die wichtigsten Themen in der Pressekonferenz der Stadtspitze am Dienstag, 2. März. Aktuell laufen die Planungen zur Organisation der Impfung von weiteren Personengruppen mit hoher Impfpriorität.

Mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 62,9 laut Robert-Koch-Institut liegt Dortmund aktuell wieder leicht unter dem durschnittlichen Wert in Nordrhein-Westfalen (64,3 laut RKI). Im Vergleich zur letzten Woche ist jedoch keine wesentliche Veränderung der Inzidenz festzustellen.

Überprüfung aller Positiv-Tests auf Virusmutation

Es sind bisher 166 Infektionen mit der britischen Coronavirus-Variante in Dortmund aufgetreten. „Das Gesundheitsamt hat entschieden, dass nun alle positiven Tests einer sogenannten Teilsequenzierung unterzogen werden. So wissen wir schnell, ob Virusmutationen vorliegen. Das hat dann auch den Vorteil, dass das Gesundheitsamt, im Falle einer Virusvariante, eine 14-tägige statt zehntägige Quarantäne anordnen kann“, erklärte Birgit Zoerner, Krisenstabsleiterin und Gesundheitsdezernentin.

Größere Mengen Impfstoff für priorisierte Berufsgruppen

Bei der Corona-Schutzimpfung befindet sich Dortmund gerade in der Phase, in der sowohl noch Personen der Priorisierungsgruppe 1 (höchste Priorität) geimpft werden als auch bereits Personen der Priorisierungsgruppe 2 (hohe Priorität). Mit dem neuen Impferlass der Landesregierung, der die Stadt Dortmund gestern erreicht hat, bietet sich nun die Möglichkeit, auch größere Berufsgruppen zu impfen. So sollen ab dem 8. März Lehrer*innen an Grund-, Förder- und Sonderschulen sowie Kita-Betreuende und Kindertagespflegepersonen ein Impfangebot erhalten. Gleiches gilt für Bewohner*innen und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (Eingliederungshilfe).

Dafür würden deutlich größere Mengen des AstraZeneca-Impfstoffes zur Verfügung gestellt werden, so Birgit Zoerner. Ursprünglich seien für März 4.300 Impfdosen angekündigt gewesen, nun würden weitere 17.000 für Lehrer*innen und Erzieher*innen sowie Beschäftigte in der Eingliederungshilfe dazu kommen. Der Impfstoff wird dabei nicht auf einmal, sondern wöchentlich geliefert. Aufgrund der neuen Impfverordnung sowie den veränderten Verfügbarkeiten passt die Stadt ihre Planungen zurzeit an. In Dortmund betrifft die Anpassung der Impfverordnung rund 2.000 Lehrer*innen an Grundschulen sowie circa 6.000 Beschäftigte in Kitas, insgesamt also circa 9.000 Personen. Für die Koordinierung der Impftermine werden die Schulen und Kindertageseinrichtungen Listen zusammenstellen.

Stadt will mobile Impfungen organisieren

Die Terminkoordination für Impfungen von Berufs- und Sondergruppen übernimmt die Stadt Dortmund, während die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) weiterhin die Impftermine für Über-80-Jährige vergibt. Aktuell befindet sich die Stadt Dortmund in Gesprächen mit der KVWL bezüglich des Einsatzes von mobilen Impfteams. „Die Frage, wie man mobile Impfungen organisieren kann, hat gerade Vorrang“, erklärte Zoerner. Vor Ort zu impfen sei gerade in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sinnvoll. „Nun macht es Sinn, in die Fläche zu gehen und aufsuchende Impfungen vorzunehmen. Es wäre auch sinnvoll, die Hausärzt*innen stärker einzubinden. Sie kennen ihre Patient*innen und die Impferlasse und können einschätzen, wer nach welcher Priorität geimpft werden sollte. Ich gehe davon, aus dass dies in ein paar Wochen möglich sein wird“, so Zoerner.

Personen mit Vorerkrankungen: Kompliziertes Verfahren

Wie die Impfung bei Personen mit Vorerkrankungen, die mit hoher Priorität ab Ende März geimpft werden sollen, wird im Einzelnen noch geklärt. Das Verfahren ist komplizierter. Personen, die eine Erkrankung haben, die bereits in der Corona-Impfverordnung genannt ist, bekommen ein Impfangebot, wenn die Priorisierungsgruppe an der Reihe ist. Wie die Atteste geprüft werden, ist noch nicht geregelt. Personen, die Erkrankungen haben, die mit den in der Verordnung genannten Erkrankungen gleichgestellt werden können, können ihre Anfrage mit ärztlichen Befunden an das Gesundheitsamt schicken.

Personen, die so schwer erkrankt sind, dass sie ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben (laut Corona-Impfverordnung), können ihre Anfrage ebenfalls an das Gesundheitsamt richten. Sie werden dann über das Ergebnis informiert und die Einstufung an des Impfzentrum weitergegeben.

Maskenpflicht am Wochenende: Ordnungsamt setzt auf Ansprachen

Seit dem 27. Februar gilt auf den Wegen rund um den Phoenix See sowie auf den Wegen im Fredenbaumpark, Westpark, Rombergpark, Revierpark Wischlingen und Hoeschpark an Wochenenden und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr Maskenpflicht. Ordnungsdezernent Norbert Dahmen erklärte, an den letzten Wochenenden seien die Parks sehr stark besucht gewesen und die Maskenpflicht gelte zu den Hauptbesuchszeiten, in denen mit besonders viel Begegnungsverkehr zu rechnen sei. Am vergangenen Wochenende waren Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdienstes, des Grünflächenamtes, die Task Force Corona und externe Sicherheitsdienste im Einsatz, um die Bürger*innen für die Maskenpflicht zu sensibilisieren. Insgesamt habe das Ordnungsamt rund 1.000 Bürger-Gespräche geführt, davon fast 700 im Umfeld des Phoenix Sees, so Dahmen. Verwarngelder wurden nicht erhoben. „Wir setzen auf den Dialog mit den Bürger*innen und werben damit um Verständnis für die Maßnahmen“, so Dahmen.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild: Dortmund Agentur/ Elena Hesterkamp

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