Stadt will Familien entlasten: Keine Elternbeiträge in Mai und Juni und Erstattung von Verpflegungsentgelt

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Die Stadt Dortmund gibt das Angebot des Landes weiter, die Elternbeiträge für Betreuungsangebote in den Monaten Mai und Juni nicht einzuziehen bzw. zu erstatten. Auf kommunaler Ebene will die Stadt darüber hinaus Eltern mit Kindern in FABIDO-Kitas Beiträge für nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten erstatten.

Die Stadtspitze befasste sich am 11. Mai 2021 mit der Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule für zwei Monate. Grund ist, dass die Corona-Pandemie zu reduzierten Betreuungsangeboten führt. Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Städtetag und dem Land NRW darüber, wie die Aussetzung der Beiträge konkret abzuwickeln ist, sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ziel: Keine Erhebung im Mai und Juni

„Uns ist es wichtig, den betroffenen Eltern jetzt ein positives Signal zu senden. Mit einer Ratsentscheidung wollen wir die Rechtsgrundlage für die finanzielle Entlastung der ohnehin stark belasteten Familien schaffen, so dass die Beiträge für Kitas, OGS und die Kindertagespflege in diesem und im nächsten Monat gar nicht erst erhoben werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Betreuung überhaupt in Anspruch genommen worden ist“, betont Jugenddezernentin Daniela Schneckenburger.

Stadtspitze fordert weitere Entlastung vom Land

„Aber: Wir teilen auch unverändert die Auffassung des Städtetages NRW, dass das Land die Rückerstattung von Elternbeiträgen seit Februar 2021 übernehmen muss – und dies auch in vollem Umfang. Dies würde die Kommunen in NRW – auch und insbesondere vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel – in die Lage versetzen, auch die Beiträge für die Monate zurückzuerstatten, in denen der Minister die Eltern aufgefordert hat, auf ihre Möglichkeit zur Betreuung zu verzichten“, ergänzt Schneckenburger.

Plan für FABIDO-Kitas: Erstattung von Verpflegungsentgelt

Der Verwaltungsvorstand hat – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – beschlossen, die Eltern der Kinder in FABIDO-Kitas bei den Verpflegungsentgelten zu entlasten. Dazu soll die noch gültige Verpflegungsentgelt-Satzung rückwirkend zum 31. Dezember 2020 außer Kraft gesetzt und eine neue ab dem 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden. FABIDO (Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund) ist ein städtischer Eigenbetrieb.

Eltern folgten Appell, Kinder zu Hause zu betreuen

Viele Eltern folgten trotz der oftmals damit verbundenen persönlichen Härten dem Appell des NRW-Familienministers Joachim Stamp und brachten ihre Kinder nicht zur Betreuung in die FABIDO-Kitas. Allerdings müssen sie nach geltender Satzung trotzdem das volle Verpflegungsentgelt bezahlen.

„Wir können absolut nachvollziehen, dass diese Verpflichtung bei den Eltern für Unmut sorgt. Daher wollen wir den Familien die Verpflegungsbeiträge, für die sie keine direkte Gegenleistung bekommen konnten, zurückerstatten. Mit Blick in die Zukunft enthält die neue Satzung einen ‚Pandemie-Paragrafen‘. Dieser regelt, dass die Eltern zukünftig in einer landesweiten pandemischen Lage nur noch die Mahlzeiten bezahlen müssen, die ihre Kinder auch tatsächlich in Anspruch genommen haben“, erläutert Schneckenburger. Das bedeutet: FABIDO wird aufgrund dieser Neuregelung Mindererträge im hohen sechs- oder siebenstelligen Bereich – je nach Dauer der Pandemie – zu verzeichnen haben.

Quelle: Stadt Dortmund

Bild: Evgeni Tcherkasski/Pixabay

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