Schwimmer in Datteln tödlich verunglückt

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Der Tauchereinsatz wird vom Ufer aus koordiniert. Bild: Alle Rechte vorbehalten Feuerwehr Dortmund
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Nachdem die Feuerwehrtaucher bereits am Nachmittag im Dortmunder Kanal im Einsatz waren, wurde die Taucherstaffel gestern Abend gegen 23:00 Uhr erneut mit dem Alarmierungsstichwort „Person im Wasser“ zur Unterstützung der Feuerwehr Datteln angefordert. Ein Schwimmer ist nach der Aussage eines Augenzeugen nicht wieder aus dem Wasser des örtlichen Kanals aufgetaucht.

Es wurde umgehend eine umfangreiche Such- und Rettungsaktion durch die örtlichen Einsatzkräfte eingeleitet. Die Feuerwehr Dortmund unterstützte die Personensuche im Wasser durch zwei Einsatztaucher der Spezialeinheit Wasserrettung. Nach ungefähr 30 Minuten wurde eine leblose Person aus dem Wasser des Schleusenbereiches geborgen. Um die Arbeiten der Feuerwehr nicht zu gefährden, ist die Schiffahrtsstraße des betroffenen Bereiches durch das zuständige Wasser- und Schiffahrtsamt gesperrt worden.

Die Feuerwehr Dortmund war mit insgesamt 7 Einsatzkräften der Taucherstaffel und Spezialausrüstung vor Ort.

Baden im Kanal – was muss beachtet werden:

Wasser zieht Menschen an. Wasserstraßen mit ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert bilden da keine Ausnahme. Regelmäßig im Sommer werden Flüsse und Kanäle, die eigentlich Verkehrswege sind, zum Baden und Schwimmen genutzt. Aber das Baden in einer Schifffahrtsstraße birgt Gefahren, die man kennen sollte. Hier die Antworten auf Fragen, die uns in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden.

Darf ich im Kanal baden?

Das Baden im Kanal wird grundsätzlich geduldet, ist aber in bestimmten Bereichen verboten.

Wo darf ich nicht baden?

  • 100m ober- und unterhalb von Brücken,
  • im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und
  • im Schleusenbereich

ist das Baden nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung verboten.

Warum ist das Baden in bestimmten Bereichen verboten?

In Vorhäfen von Schleusen entsteht beim Füllen und Leeren der Schleusenkammer eine erhebliche Sogwirkung bzw. Strömungen, denen sich selbst geübte Schwimmer nicht entziehen können.

Im Bereich von Wehren lässt das Wasser, das über die Wehrtreppe fließt, sogar eine permanente Sogwirkung bzw. Strömung entstehen.

Wie reagiert der Schiffsführer?

Der Binnenschiffer steuert sein Schiff vom Heck aus, d.h. er hat eine Schiffslänge von über 100 m vor sich. Einen Schwimmer in dieser Distanz kann er nicht wahrnehmen. Wenn er aus einer oder in eine Schleusenkammer heraus- oder hinein- oder unter einer Brücke hindurchfährt, muss er sich voll auf das Schiffsmanöver konzentrieren. Schwimmer in Vorhäfen von Schleusen oder im Bereich von Brücken bedeuten eine enorme zusätzliche Belastung.

Was passiert, wenn ich den Schiffen zu nahe komme?

Schiffe mit spitzem Bug verdrängen das Wasser zur Seite. So entsteht eine Bugwelle, die den Schwimmer rechts oder links vom Bug abtreiben lässt und ggf. an die steinige Uferböschung oder Spundwand drücken kann.

Durch die Vorwärtsbewegung des Schiffes und die Arbeit der Schiffsschraube entsteht ein starker Sog.

Der Schwimmer, der sich in Höhe des Schiffes befindet, kann leicht in Richtung Schiffsschraube gezogen werden.

Schiffe mit stumpfen Bug (z.B. Schubschiffe) verdrängen das Wasser zuerst nach unten, bevor die Bugwelle entsteht. Der Schwimmer wird unter den Schiffsrumpf gezogen.

Rechnet man bei einer Wassertiefe von 4,00 m die Abladetiefe des Schiffes von 2,80 m und das dynamische Absinken des Schiffes von einigen Dezimetern ab, bleiben dem Schwimmer nicht mehr als eine Handvoll Wasser unterm Kiel. Er wird zwangsläufig vom Schiffsrumpf erfasst, mit zumeist tödlichen Folgen.

Die Annäherung an Schiffe ist nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung verboten.

Kann ein Schiff bremsen?

Schiffe fahren auf dem Kanal mit einer Geschwindigkeit von bis zu 10 – 12 Stundenkilometern. Sie können nicht bremsen, sondern lediglich alle Maschinen rückwärts laufen lassen und kommen dann erst nach bis zu 500 Metern zum Stehen.

Warum ist das Springen von Brücken gefährlich?

Die Wassertiefe im Kanal misst maximal 4 – 5 m. Wenn Sie beispielweise von einem 22 m hohen Brückenbogen springen, drohen durch den Aufprall tödliche Verletzungen.

Aber auch weniger große Höhen sind gefährlich. Im Wasser treibende Gegenstände wie z.B. leere Flaschen oder spitze Holzstücke werden leicht übersehen. Sie befinden sich gerade häufig im Brückenbereich unter der Wasseroberfläche und bergen erhebliche Verletzungsgefahr.

Muss ich mit Strafe rechnen?

Die Wasserschutzpolizeit ist besonders in der Ferienzeit verstärkt im Einsatz und ahndet Fehlverhalten rigoros mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Sie müssen mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern rechnen.

Quelle: ST/AL – Feuerwehr Dortmund

 

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