Rechtsextremistische Versammlungen am 21.September – Nachtrag

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Symbolbild. (tn)
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Gestern, 21.9.2018, fanden in den Stadtteilen Dorstfeld und Marten zwei rechtsextremistische Versammlungen statt. Bei der Versammlung in Dorstfeld nahmen rund 100 Personen teil. Bei der anschließenden Demostration in Dortmund-Marten verringerte sich die Personenzahl auf 75. Thema der Versammlungen war: „Gegen Polizeischikanen und Polizeiwillkür. Das Grundgesetz gilt auch in Unterdorstfeld, Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützen!“

Die Rechtsextremisten beziehen sich dabei auf die polizeilichen Maßnahmen beim Familienfest für Respekt, Toleranz und Verständigung am 15.9.2018 in Dortmund-Dorstfeld auf dem Wilhelmsplatz. Rechtsextremisten versuchten mit Schmährufen die Veranstaltungen zu stören. Wenige Augenblicke später schritt die Polizei konsequent ein und nahm neun Extremisten in Gewahrsam. Mehrere Strafverfahren wurden eingeleitet.

Die Dortmunder Polizei hatte im Vorfeld der Demonstrationsanmeldungen per Auflagenbescheid dem Anmelder die Nutzung des Wilhelmplatzes und eine Wegstrecke in der Tusneldastraße und der Emscherstraße untersagt. Damit sollten aus Sicht der Polizei Verstöße gegen die öffentliche Ordnung verhindert werden. Die Inanspruchnahme dieser Örtlichkeiten als „Kiez der Rechtsextremisten“ stellt nach Ansicht der Polizei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, weil ein Angstraum für die dort lebende multikulturelle Gesellschaft geschaffen wird.

Gegen diesen Auflagenbescheid klagte der Versammlungsanmelder und bekam vom Verwaltungsgericht Recht. Die Dortmunder Polizei, die bei jeder Versammlung von Rechtsextremisten nichts unversucht lässt, um Verfassungsfeinden Grenzen zu setzen, beantragte noch am gestrigen Tag, den Auflagenbescheid vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) durchzusetzen. Mit großem Bedauern musste die Polizei am späten Nachmittag zur Kenntnis nehmen, dass das OVG die Argumentation nicht unterstützte. Die Klagemöglichkeit für die Polizei war somit erschöpft. Die Rechtsextremisten konnten die ursprünglich angemeldete Wegstrecke unter Nutzung des Wilhelmplatzes in Anspruch nehmen.

Die Polizei Dortmund hat nach Beschreitung des Rechtsweges durch die Instanzen die Verpflichtung, im Rahmen des demokratischen Rechtstaatsprinzips eine Versammlung nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu ermöglichen.

Die Polizei setzte eine angemessene Kräfteanzahl für die Bewältigung der Versammlungslage ein. Aussagen und Parolen von Rechtsextremisten wurden dokumentiert und werden konsequent strafrechtlich verfolgt. Es wurden Ordnunswidrigkeitenanzeigen gegen die Extremisten wegen Nutzen von Pyrotechnik in zwei Fällen erstattet. Die Pyrotechnik wurde außerhalb der Versammlung von mutmaßlichen Sympathisanten gezündet. Eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde gegen zwei Personen des rechten Spektrums erstattet. Einsatzkräfte der Polizei konnten die beiden Personen direkt vor Ort festnehmen und veranlassten eine erkennungsdienstliche Behandlung.

„Die Polizei Dortmund wird auch weiterhin im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten die Rechtsextremisten in unserer Stadt bekämpfen! “ bekräftigt der stellvertretende Polizeipräsident Walter Kemper das entschlossene Vorgehen der Polizei.

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

 

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