Polizei informiert: Winterreifen, Bewerbung & mehr

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Polizei NRW Innenministerium NRW Foto: Jochen Tack
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Winterreifen – Alles was Sie wissen müssen!

Am 30.1.2019 kontrollierte die Autobahnpolizei Kamen bei Schneefall ca. 100 Fahrzeuge. Bei dieser Kontrolle wurde vier Fahrzeugführern die Weiterfahrt aufgrund mangelhafter, nicht witterungsangepasster Bereifung untersagt.

Um noch einmal alle Unklarheiten zu beseitigen, haben wir ein paar Informationen zum Thema Winterreifen zusammengefasst:

Am 1.1.2018 hat sich die Gesetzeslage geändert. Wer sich ab diesem Datum Winterreifen zulegt, muss zwingend auf das sogenannte „Alpine-Symbol“ achten, das auf dem Reifen aufgedruckt ist. Hier handelt es sich um ein Berg-Piktogramm mit einer innenliegenden Schneeflocke. Dieses Zeichen hat der Gesetzgeber fest im § 36 der Straßenverkehrszulassungsordnung verankert, um so einen festen Standard der Reifen zu gewährleisten.

Die altbekannte Bezeichnung „M+S“, was umgangssprachlich für „Matsch und Schnee“ stand, ist ab dem 1.1.2018 im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht mehr zugelassen. Aber was ist mit den M+S-Reifen, die man noch in der Garage hat? Hier müssen Verbraucher keine Sorge haben, da der Gesetzgeber für eine Übergangsregelung gesorgt hat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die so genannte DOT-Bezeichnung. Diese vierstellige Zahl, die auf dem Reifen abgedruckt ist, setzt sich aus der Herstellungswoche und dem Herstellungsjahr zusammen. Reifen, die bis zur 52. Woche in 2017 – also (5217) – hergestellt wurden und nur das M+S Symbol tragen, dürfen noch bis zum 30. September 2024 benutzt werden.

Des Weiteren ist die „Winterreifenpflicht“ für zweirädrige Kraftfahrzeuge entfallen.

Busse, Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne den Fahrersitz) und LKW über 3,5 Tonnen dürfen bei winterlichen Zuständen auch fahren, wenn mindestens die Räder der angetriebenen Achse und der vorderen Lenkachse mit Reifen ausgerüstet sind, die den oben genannten Bedingungen entsprechen.

Wichtig zu wissen ist auch noch, dass es immer um den aktuellen Straßenzustand geht! Erleben wir die Winterzeit mit milden Temperaturen und ohne winterliche Straßenzustände, dann sind auch Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben. Wird das Kraftfahrzeug aber bei Eisglätte, Glatteis, Reifglätte oder Schneeglätte geführt, dann sind Winterreifen vorgeschrieben.

Über die genaue Gesetzeslage informieren die Paragraphen § 2 Abs. 3a S. 1,2 StVO und § 36 Absatz 4 STVZO.

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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„Genau mein Fall“- Inforunde für Bewerber zum Polizeiberuf

„Genau mein Fall“- unter diesem Motto veranstaltet die Polizei Dortmund am Mittwoch (6. Februar) von 16 bis 18 Uhr im Präsidium an der Markgrafenstraße eine Inforunde für potentielle Bewerber für den Polizeiberuf. Eine Anmeldung zur Inforunde ist nicht erforderlich.

In der rund zweistündigen Veranstaltung informiert das Team der Personalwerber umfassend über Bewerbungsvoraussetzungen, gibt Tipps zum Testverfahren und vermittelt Eindrücke über das spätere Berufsbild. Im Anschluss bleibt auch immer genug Zeit für individuelle Fragen der Interessenten. Außerhalb der Inforunde ist das Team der Personalwerbung über die Hotline 0231/132-8888 zu erreichen.

Interessierte können sich online unter www.genau-mein-fall.de für einen Studienplatz ab September 2020 bewerben.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um eingestellt werden zu können, ist der Besitz des Deutschen Sportabzeichens. Wer ein aktuelles Sportabzeichen, das nicht älter ist als circa ein Jahr, zur nächsten Inforunde mitbringt, erhält ein kleines Geschenk.

Hinweis: Wir empfehlen Bewerbern, die sich jetzt gerade im laufenden Verfahren befinden, die Inforunde aufzusuchen, um sich über den Testablauf zu informieren.

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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Aufmerksame Zeugin beobachtet Einbruchsbande

Lfd. Nr.: 0136 Eine aufmerksame Zeugin hat gestern (31.1.) die Beamten zu drei mutmaßlichen Einbrechern geführt. Die Polizei nahm alle drei fest.

Gegen 15.40 Uhr meldete sich die Zeugin per Notruf bei der Polizei. Sie beobachtete drei Männer mit vermeintlichem Einbruchswerkzeug im Bereich der Obernkirchenstraße in Dortmund-Scharnhorst. Das Trio interessierte sich verdächtig für mehrere Kellereingänge. Augenscheinlich bemerkten die möglichen Einbrecher die Zeugin und verließen die Örtlichkeit. Weit kamen sie nicht, in unmittelbarer Nähe konnten Polizisten die Männer anhalten und durchsuchen. Die Beamten fanden Aufbruchswerkzeug in Form eines Seitenschneiders und eines selbstgebauten Hebelwerkzeugs sowie zwei Autoschlüssel. In den dazugehörigen Autos stellten die Polizisten weitere Einbruchswerkzeuge und mutmaßliches Diebesgut in Form von Handys und einem Navigationsgerät sicher.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um drei Männer im Alter zwischen 25 und 42 Jahren aus Serbien. Die Beamten nahmen alle drei fest und brachten sie in das Polizeigewahrsam.

Die Ermittlungen dauern an.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig die Mitarbeit der Bevölkerung ist. Wenn Sie verdächtige Personen beobachten, wählen Sie den Notruf 110!

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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Päuschen im Sessel: Mutmaßlicher Laubeneinbrecher nach Zeugenhinweis in Laube festgenommen

Beamte der Polizei Dortmund haben in der Nacht zu Donnerstag (31. Januar) in Dortmund-Berghofen einen mutmaßlichen Laubeneinbrecher festgenommen.

Gegen 2.55 Uhr hatte sich ein Zeuge über den Notruf gemeldet, weil er im Bereich mehrerer Kleingärten an der Berghofer Straße (etwa in Höhe der Hausnummer 192) den Schein einer Taschenlampe wahrgenommen und dies für verdächtig gehalten hatte. Zu Recht. Denn als die Beamten eintrafen, stellten sie drei aufgebrochene Gartenlauben fest. Und nicht nur das. Den verräterischen Fußspuren im Schnee folgend, trafen sie in einer der Lauben auch gleich auf den Tatverdächtigen. Dieser hatte es sich in einem dortigen Sessel offenbar für ein Päuschen gemütlich gemacht.

Widerstandslos ließ sich der Mann festnehmen. Bei seiner Durchsuchung fanden die Polizisten nicht nur ein mutmaßliches Tatwerkzeug, sondern in einer mitgeführten Tasche auch mögliches Diebesgut.

Weil er sich nicht ausweisen konnte und keine Angaben zu seiner Identität machte, musste er anschließend die Fahrt in Richtung einer Polizeiwache antreten. Dort wurde die Identität des polizeibekannten 42-Jährigen ohne festen Wohnsitz zweifelsfrei geklärt und er durfte nun im Polizeigewahrsam Platz neben. Mittlerweile befindet er sich nach richterlicher Vorführung in Untersuchungshaft.

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

 

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