Demo, versuchte Tötung & mehr – Polizei Dortmund

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Symbolbild: Polizei NRW / IM NRW
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Demonstrationsgeschehen in Dortmund mit rund 300 Teilnehmenden

Die Dortmunder Polizei hat am heutigen Freitagabend (24.5.) eine Demonstration gegen den „Rechtsruck“ begleitet. Die Versammlung startete etwa gegen 18.30 Uhr am Sonnenplatz und endete gegen 21 Uhr mit rund 300 Teilnehmenden am Reinoldikirchplatz. Vereinzelt kam es zu Vermummungsversuchen und zum Zünden von Pyrotechnik. Darüber hinaus verlief die Versammlung anmeldekonform.

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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Versuchtes Tötungsdelikt in Soest – Tatverdächtiger festgenommen

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Arnsberg und der Polizei Dortmund.

In den Abendstunden des 23.05.2019 kam es in einer Parkanlage im Bereich des Herzog-Adolf-Weges in Soest zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 43-jährigen und einem 20-jährigen Soester, in deren Verlauf dem jüngeren Mann eine Schnittverletzung im Bauch zugefügt wurde. Der Geschädigte wurde hierbei lebensgefährlich verletzt und stationär einem Krankenhaus in Soest zugeführt.

Der Tatverdächtige konnte vor Ort festgenommen werden.

Eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Dortmund übernahm die Ermittlungen.

Am heutigen Nachmittag wurde der Tatverdächtige der Haftrichterin des AG Soest vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erließ.

Die Ermittlungen dauern an.

Presseauskünfte erteilt die StA Arnsberg, Herr Neulken, Tel. 02931-804863 oder 0162-2148481.

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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Dortmunder Polizei fordert rechtsextremistischen Anmelder auf, antisemitische Wahlplakate an der Aufzugsstrecke in Dortmund-Hörde abzuhängen

Die Dortmunder Polizei hat den rechtsextremistischen Versammlungsanmelder für den Aufzug am 25.05.2019 in Dortmund-Hörde aufgefordert, sämtliche Wahlplakate mit antisemitischem Inhalt der Partei „Die Rechte“ an der Aufzugsstrecke abzuhängen.

Aufgrund einer heute ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sind die auf den Wahlplakaten enthaltenen antisemitischen Aufschriften geeignet, den Eindruck einer Bedrohung der insbesondere in Deutschland lebenden jüdischen Bevölkerung zu erwecken. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in erster Instanz sowie des Oberverwaltungsgerichts in zweiter Instanz betreffen zwei Plakate der Partei „Die Rechte“. Deren Inhalt, verbunden mit dem Aufmarsch von Rechtsextremisten und dem Rufen der bezeichneten Parolen, sind geeignet, die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen und die in Deutschland lebenden jüdischen Menschen einzuschüchtern.

Sollte der rechtsextremistische Anmelder dieser Aufforderung der Dortmunder Polizei nicht nachkommen, so kann der ursprünglich angemeldete Aufzug durch einen Teil des Stadtteils Hörde nicht stattfinden. Die einzige für den Anmelder mögliche Variante wäre dann eine Standkundgebung an einem Ort, an dem keine der oben bezeichneten Plakate hängen.

Für die Versammlung wird zusätzlich die versammlungsrechtliche Auflage erteilt, die auf den betroffenen Wahlplakaten enthaltenen Aussagen nicht während der Versammlung auszurufen oder in schriftlicher Form (Transparente) zu verwenden.

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

 

 

 

 

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