Gespräch über Meinungsfreiheit & Schutz vor Verfassungsfeinden

0
49
Bild: Polizei Dortmund
Facebookrss

Staatsrechtler besuchte Dortmunder Polizei

Gast für ein Fachgespräch bei der Dortmunder Polizei war der Berliner Universitätsprofessor Dr. jur. Christian Pestalozza. Der renommierte Staats- und Verwaltungsrechtler sprach mit Polizeipräsident Gregor Lange über die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht.

Anlass dafür waren die aktuellen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Münster zu rechtsextremen Aufmärschen in der Dortmunder Nordstadt. Bei diesen Aufmärschen konkurrieren auf der einen Seite die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht mit den Schutzbedürfnissen der Bevölkerung vor Antisemitismus, Bedrohung, Einschüchterung und Volksverhetzung auf der anderen Seite. Mit einem aggressiv-kämpferischen Auftreten ist die Dortmunder Rechtsextremisten-Szene auf Versammlungen in der Lage, diese bedrohliche Wirkung zu erzielen.

Professor Pestalozza sieht den verfassungsgemäßen Auftrag an den Staat, dass die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht zwar als hohe Schutzgüter zu betrachten seien; die Schutzbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger vor Verfassungsfeinden dürften deshalb aber nicht schwächer gestellt werden.

„Die Meinungsfreiheit kann sehr wohl eingeschränkt werden, wenn bestimmte Interessen zu schützen sind“, sagte der Jurist in dem Gespräch im Polizeipräsidium. Der Schutz vor Bedrohung, Volksverhetzung und anderen öffentlich wahrnehmbaren Einschüchterungsversuchen müsse in einer wehrhaften Demokratie funktionieren. Rechtsextreme Organisationen lehnen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab und verfolgen das Ziel, diese zu überwinden. Dafür schrecken sie und ihre Mitglieder vor Gewalt nicht zurück.

Die Dortmunder Polizei habe in vielen Gerichtsverfahren der vergangenen Jahre mehrfach wichtige Argumente vorgetragen, um Auflagen gegen rechtsextreme Aufmärsche durchzusetzen, sagte Prof. Dr. Christian Pestalozza.

Neonazis würden nicht nur bloße Einschüchterungsversuche unternehmen. Sie seien darauf aus, „Unfrieden“ zu stiften. „Es ist zu erkennen, dass sich gerade etwas aufheizt“, sagte der Staatsrechtler. Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung so gestört werde, müsse die Polizei stets das mildeste geeignete Mittel prüfen und anwenden (zum Beispiel Auflagen), bevor sie mit Totalverboten arbeite. Professor Pestalozza: „Die Polizei muss Grenzen setzen können, um die Bürger vor den Feinden der Verfassung zu schützen.“

Der Jurist sagte, dass aus der Perspektive eines Staatsrechtlers heraus inzwischen eine moderne Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht notwendig sei. Profitieren würden auch die Verwaltungsgerichte, wenn die juristischen Grenzen zwischen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und dem Schutz vor Verfassungsfeinden aktualisiert bzw schärfer ausgeleuchtet werde.

Dazu Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange: „Wir erleben zurzeit eine gravierende Veränderung des gesellschaftlichen Klimas. Deshalb würde ich es sehr begrüßen, wenn es im Rahmen gerichtlicher Verfahren dazu käme, dass das Bundesverfassungsgericht eine für alle verbindliche aktuelle Klarheit schafft.“

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

 

Facebookrss