Waffenverbotszone im Dortmunder Hauptbahnhof – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen am kommenden Wochenende

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Nach Hamburg und Berlin wird es am kommenden Wochenende (29. bis 01. Juli) im Dortmunder Hauptbahnhof eine Waffenverbotszone geben. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Zwangsgeld geahndet werden.

Im vergangenen Jahr (2017) verzeichnete die für die Ruhrgebietsbahnhöfe zuständige Bundespolizeiinspektion Dortmund einen Anstieg der Gewaltstraftaten um 18,7 %. Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer jedweder Größe und Ausführung (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.) aber auch anderer gefährliche Gegenstände wie, z.B. Schraubendreher, sicher.

Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. 

Der Dortmunder Hauptbahnhof wird täglich von circa 125.000 Reisenden genutzt und gilt als wichtiger Fernverkehrssystemhalt in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in der räumlichen „Enge“ des Dortmunder Hauptbahnhofs immer wieder am Wochenende zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden. Im laufenden Jahr (2018) wurden 54 Sachverhalte registriert, bei denen Waffen mitgeführt wurden.

Auf Grund der Zunahme von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei am kommenden Wochenende konsequent reagieren und Nutzer des Dortmunder Hauptbahnhofs verstärkt kontrollieren. „Wir möchten damit ein Zeichen setzen und zum Ausdruck bringen, dass wir diese Zunahme der Gewalt nicht dulden“, so Polizeidirektor Oliver Humpert, Inspektionsleiter der Bundespolizei.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat nun ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art erlassen.

   – Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 29. Juni 2018, 18:00

Uhr bis 30. Juni 2018, 07:00 Uhr sowie vom 30. Juni 2018, 18:00 Uhr 

bis 01. Juli 2018, 07:00 Uhr. – Der Geltungsbereich umfasst den 

Dortmunder Hauptbahnhof, die Gebäudekomplexe des Dortmunder 

Hauptbahnhofs inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen ist der U-Bahn/ 

Stadtbahn Bereich. – Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, 

die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. 

diesen betreten. 

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden.

Bundespolizei – Allgemeinverfügung

Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen -kann- ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro erhoben werden!

Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

 

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