Freiwillige Feuerwehr in Dortmund soll gestärkt werden

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Das Löschfahrzeuf vor dem Dietrich-Keuning-Haus Bild: Feuerwehr Dortmund
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Die Stadt plant, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und der anerkannten Hilfsorganisationen stärker zu unterstützen. Zukünftig sollen zum Beispiel mehr Ehrenamtliche verschiedener Funktionsträger eine Aufwandentschädigung bei Verdienstausfall erhalten. Die Vorlage dazu hat die Verwaltungsspitze an die politischen Gremien weitegeleitet.

Die Verwaltungsspitze hat in der Sitzung am Dienstag, 4. September, beschlossen, die Vorlage der Feuerwehr „Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ an die politischen Gremien zur Entscheidung weiterzuleiten.

Die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr bilden die Feuerwehr der Stadt Dortmund. Das Ehrenamt ist somit ein wichtiger Bestandteil und tragende Säule im Gefahrenabwehrsystem für die Bürger der Stadt Dortmund. Über die vielen ehrenamtlichen Helfer wird unter anderem sichergestellt, dass rechtzeitig Feuerwehr- und Rettungskräfte der Feuerwehr Dortmund der Bevölkerung zur Seite stehen oder Spezialaufgaben übernommen werden.

In den 21 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr (19 Löschzüge, Fernmeldezug und Musikzug), den Jugendfeuerwehren und der Ehrenabteilung sind insgesamt ca. 1.300 Mitglieder im Ehrenamt tätig.

Anspruch auf Verdienstausfall

Im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr trifft das Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (BHKG) unter anderem Regelungen für Verdienstausfälle, Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen. Kommt es während der eigentlichen Arbeitszeit zu Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Stadt, so haben die freiwilligen Feuerwehrleute, die selbständig tätig sind – bzw. bei Angestellten ihre Arbeitgeber – Anspruch auf Verdienstausfall.

Über den Einsatzdienst hinaus gibt es Helfer, die sich in besonderer Art und Weise engagieren. Sie besetzen feste Funktionen, die einen weiteren deutlichen zeitlichen Aufwand bedeuten. Bislang war der Personenkreis, der eine besondere Aufwandsentschädigung erhält, auf wenige Funktionsträger beschränkt. Um dem besonderen Engagement und zeitlichem Aufwand auch weiterer Helfer gerecht zu werden, ist eine Erweiterung des Personenkreises erforderlich.

Die Höhe des Verdienstausfalls für Selbständige und die Aufwandsentschädigung wird in jeder Gemeinde durch eine eigene Satzung geregelt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die bestehende Satzung zu überarbeiten und einen Entwurf zu erstellen. Neben der Erweiterung der Funktionsträger, die künftig eine Aufwandsentschädigung erhalten, wurde die Verdienstausfallentschädigung für Selbständige sowie die Höhe der Aufwandsentschädigung, analog zur Entschädigungsverordnung NRW, angehoben.

In der Sitzung am Dienstag, 4. September, hat sich der Verwaltungsvorstand mit den Änderungen und der neuen Fassung der Satzung befasst und die Weiterleitung an die zuständigen politischen Gremien beschlossen.

Quelle: Stadt Dortmund

 

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