Demo mit Verboten in Dortmund

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Symbolbild: Polizei NRW / IM NRW
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Anmelder einer rechtsextremen Demonstration unterliegt vor Verwaltungsgericht

Der Anmelder einer rechtsextremen Demonstration am heutigen Freitag (20.9.) in der Dortmunder Nordstadt darf auf Versammlungen fortan nicht mehr Parolen wie „Dortmund-Dorstfeld Nazi-Kiez“ und „National befreite Zone“ nutzen. Inhaltlich gleichbedeutende Umformulierungen sind ebenso untersagt wie die Parole „Nationalen Sozialismus erkämpfen – uns eine Zukunft.“

Zu sehen waren die Parolen bei einer Versammlung in der Dortmunder Nordstadt am 13. September 2019. Dagegen war die Polizei noch im Einsatz vorgegangen. Ein Verbot dieser Parolen hat die Polizei in einen inzwischen mehr als 30 Seiten starken Auflagenbescheid aufgenommen. Dagegen klagte ein Dortmunder Neonazi.

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat diese Klage abgewiesen und damit die juristische Einschätzung der Dortmunder Polizei bestätigt. Die Polizei wird auch am heutigen Freitag Parolen und Banner genau überprüfen und bei Verstößen gegen Auflagen konsequent einschreiten.

Polizeipräsident Gregor Lange: „Wir lassen es nicht zu, dass ein lebenswerter Stadtteil wie Dorstfeld von Rechtsextremisten gebrandmarkt wird. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist dabei sehr hilfreich.“

Rechtsextremisten wollen heute ab 19.30 Uhr in der Nordstadt demonstrieren. Die Polizei hat bereits eine verkürzte Route durchgestzt.

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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Auch OVG bestätigt Auflagen der Polizei Dortmund

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am heutigen Freitag eine Klage eines rechtsextremen Versammlungsanmelders gegen einen Auflagenbescheid der Dortmunder Polizei im Eilverfahren abgewiesen.

Der Anmelder hat daraufhin am Nachmittag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt. Das OVG Münster hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in vollem Umfang bestätigt. Damit ist der Auflagenbescheid der Polizei bestandskräftig.

Es ist den Teilnehmern der Kundgebung untersagt, u. a. Parolen wie „Dortmund-Dorstfeld Nazi-Kiez“ oder „Nationalen Sozialismus erkämpfen …“ und gleichbedeutende Umgehungsformulierungen zu skandieren oder auf Bannern zu zeigen.

Polizeipräsident Gregor Lange zeigte sich erfreut über die Bestätigung der Rechtsauffassung der Dortmunder Polizei durch das OVG Münster: „Wir setzen Recht und Ordnung mit Null Toleranz gegenüber rechtsextremistischem Hass und verfassungsfeindlicher Hetze durch.“

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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Versammlungslage in Dortmunder Nordstadt beendet – Bilanz der Dortmunder Polizei

Eine am heutigen Abend (20. September) angemeldete und durchgeführte Versammlung von Rechtsextremisten hat in der Dortmunder Nordstadt zu mehreren Gegenprotesten geführt.

Rund 80 Rechtsextremisten hatten sich um 19.30 an der Kurfürstenstraße / Steinstraße zu einer Auftaktkundgebung versammelt. Schon hier gab es erste Gegenproteste. Einer von ihnen führte im Bereich der Kürfürsten-/ Westerbleichstraße zu einer Sitzblockade. Dies führte dazu, dass bereits zu Beginn der Demonstrationsweg der Rechtsextremisten kurzfristig geändert und die Teilnehmer über die Baumstraße geleitet werden mussten. In der Schillerstraße – kurz vor der Kreuzung Scheffelstraße – blockierten wiederum Gegenprotestler die Straße. Erneut wurde die rechtsextremistische Versammlung umgeleitet. Anschließend lief der rechtsextremistische Demonstrationszug die vorher verfügte Wegstrecke bis zur Abschlusskundgebung am Brügmannplatz.

Um 21.28 Uhr wurde die Versammlung vom Versammlungsleiter für beendet erklärt.

Immer wieder hatten Gegendemonstranten versucht, an die Versammlung rechts heranzukommen, den Aufzug zu stoppen oder lautstark die eigene Meinung kundzutun und dabei die Rechtsextremisten zu übertönen. Im Bereich der Heiligegartenstraße gab es insgesamt 4 Knallgeräusche durch Pyrotechnik.

Nach jetzigem Kenntnisstand hat die Polizei die folgenden Maßnahmen getroffen:

  • eine Festnahme nach Landfriedensbruch
  • eine Körperverletzungsanzeige gegen einen Gegendemonstranten
  • zwei Anzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Errichten von Barrikaden
  • eine Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten
  • eine Anzeige nach wechselseitiger Körperverletzung in der Anreisephase auf der Kurfürstenstraße -eine Anzeige gegen einen Ordner der rechtsextremistischen Versammlung wegen eines Tritts / Körperverletzung

An der Mallinckrodtsrtaße/Leopoldstraße und an der Heiligegartenstraße/Münsterstraße haben Polizeibeamte den Einsatzmehrzweckstock gegen Gegendemonstranten eingesetzt, als diese versucht hatten, eine Polizeikette zu durchbrechen

Die Polizei Dortmund ermittelt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Teilnehmer der rechtsextremistischen Versammlung hatten zu Beginn des Aufzuges Parolen skandiert, die vorab per Auflagenbescheid verbotenen worden waren.

Der Einsatzleiter der Polizei, Polizeioberrat Thomas Fürst, resümierte den heutigen Versammlungsabend wie folgt: „Die Polizei ist heute konsequent gegen die Teilnehmer der rechtsextremen Versammlung und gegen den Versammlungsleiter im Rahmen des Versammlungsrechtes und zum Schutz der öffentlichen Ordnung vorgegangen. Der Gegenprotest wurde überschattet durch vielfache Aktionen durchaus gewaltbereiter Gegendemonstranten.“

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

 

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