Dortmunder Rechtsextremisten zu Haftstrafen und Schadenersatz verurteilt

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Symbolbild (tn)
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In drei Fällen sind Dortmunder Rechtsextremisten aktuell wegen zurückliegender strafbarer Handlungen zu Freiheitsstrafen bzw. zur Leistung von Schadenersatzzahlungen verurteilt worden. Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange begrüßt die jüngsten Urteile als „konsequente Reaktion des Rechtsstaates“.

Erst vor wenigen Tagen verurteilte das Dortmunder Amtsgericht einen bekannten Dortmunder Rechtsextremisten wegen Beleidigung eines Polizeivollzugsbeamten zu immerhin vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Während eines polizeilichen Einsatzes wegen Ruhestörung in Dortmund-Dorstfeld im Juli 2017 fielen die beleidigenden Worte zum Nachteil eines Polizeibeamten. Auch wegen der erheblichen Vorstrafen der seit Jahrzehnten aktiven Galionsfigur der hiesigen Rechtsextremisten verfügte das Amtsgericht ein sehr konsequentes Urteil, ohne eine Bewährung zuzulassen.

In einem weiteren Fall verurteilte das Amtsgericht Dortmund einen Dortmunder Rechtsextremisten im März dieses Jahres zur Zahlung einer größeren Schadenersatzsumme an das Land NRW. Dieses Klageverfahren geht zurück auf einen Vorfall am 7.1.2015. Während einer Bürger-Informationsveranstaltung zu einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in der evangelischen Segenskirche in Dortmund-Eving störte der Dortmunder Neonazi zunächst die Veranstaltung massiv und beleidigte die Hausherrin auf erheblich ehrverletzende Art und Weise. Der Räumlichkeit verwiesen, sollten die Personalien des Mannes festgestellt werden. Im Zuge dieser Maßnahmen beleidigte er die eingesetzten Polizeibeamten, leistete Widerstand und griff einen der Beamten massiv an. Mit einer Glasflasche verletzte er einen Polizisten im Gesicht, dieser erlitt schwere Verletzungen und war mehrere Wochen nicht dienstfähig.

Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung verurteilte das Dortmunder Amtsgericht den Rechtsextremisten bereits im Oktober 2015 zu einem Jahr und einem Monat Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wegen des Dienstausfalles des schwer verletzten Polizeibeamten und der notwendig gewordenen ärztlichen Behandlung hat das Amtsgericht jetzt im März zusätzlich der Klage des Landes NRW auf Schadenersatzanspruch Recht gegeben. Der Dortmunder muss über 2000 Euro an das Land NRW bezahlen.

Bereits im Februar verurteilte das Amtsgericht Bielefeld einen der neu gewählten Bundesvorsitzenden der Partei „Die Rechte“ wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange begrüßt die jüngsten Verurteilungen von Dortmunder Rechtsextremisten: „Wir gehen sehr konsequent gegen diese rechtsextremistischen Verfassungsfeinde aus Dortmund vor. Dass sich diese Linie später in solchen Gerichtsurteilen wieder findet, begrüße ich ausdrücklich. Mir ist insbesondere wichtig: Wer Polizeibeamte beleidigt, angreift und auch noch verletzt, muss mit der Konsequenz des Rechtsstaats rechnen, unabhängig von der politischen Gesinnung. Insofern sind die aufgeführten Gerichtsurteile das richtige Signal!“

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

 

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