Rennen ja oder nein? Polizei ermittelt

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Symbolbild Raser / Bild: Polizei Dortmund
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Wegen des Verdachts eines illegalen Kraffahrzeugrennens und der Nötigung im Straßenverkehr hat die Dortmunder Polizei die Ermittlungen aufgenommen.

Gestern Abend (31. Mai) erhielt eine Streifenwagenbesatzung den Auftrag zu dem Parkplatz einer Supermarktfiliale an der Borker Straße in Lünen zu fahren. Ein Mitteiler hatte um 22:43 Uhr über den Notruf ein illegales Fahrzeugrennen und eine Nötigung geschildert.

Vor Ort trafen die Polizeibeamten auf den Mitteiler (55, Lünen), den Fahrer eines VW Golf (25, Lünen) und dessen zwei Mitfahrer (20 und 24, Lünen).

Der 55-jährige Lüner gab an, dass er mit seinem Auto auf der Alstedder Straße in Fahrtrichtung Borker Straße gefahren sei. Plötzlich bemerkte er im Rückspiegel zwei Autos, die sich sehr schnell näherten. Beide Autos fuhren zu diesem Zeitpunkt nebeneinander her. Kurz darauf wurde er erst von dem einen VW Golf, dann von einem weiteren überholt. Nach dem Überholmanöver nahmen die beiden sofort wieder ihre Rennaufstellung nebeneinander ein. Beim seinem Fahrstreifenwechsel ignorierte dabei einer der Golffahrer den 55-jährigen in seinem Mercedes voll und ganz: Trotzdem, dass sich der Lüner auf annähernd gleicher Höhe neben dem Golf befand, wechselte dieser unbeeindruckt nach rechts. Nur mit Glück, dem Fuß auf der Bremse und einem Ausweichmanöver gelang es dem Lüner, einen folgenschweren Zusammenstoß zu vermeiden.

An der Einmündung zur Borker Straße beabsichtigten die beiden VW dann in unterschiedliche Richtungen abzubiegen. Der Lüner schnappte sich einen der Rennfahrer, sprach ihn an und bewegte ihn zum Anhalten auf einem Supermarktparkplatz. Dann alarmierte er die Polizei. Das zweite Auto entkam in Richtung der Lüner Innenstadt, allerdings ist das Kennzeichen bekannt.

In seiner ersten Aussage gaben der 25-jährige Golffahrer und seine beiden Mitfahrer an, von einem Rennen nichts zu wissen. Dieses gilt es nun im Rahmen der Ermittlungen zu klären.

Aufgrund nicht zulässiger Bereifung wurde die Weiterfahrt mit diesem Auto bis zur Behebung des Mangels untersagt.

Darüber hinaus dauern die Ermittlungen zum zweiten Fahrer an.

Und eines darf sich der 25-jährige Fahrer zusätzlich gewiss sein: Das zuständige Straßenverkehrsamt wird in diesen Vorgang eingeweiht. Diesem obliegt dann die Entscheidung zur Eignung des Mannes, bezogen auf die Teilnahme am Straßenverkehr.

Quelle: Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

 

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