Schwerpunkteinsatz am Dortmunder Flughafen – Bundespolizei verweigert acht georgischen Staatsangehörigen die Einreise

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Die Bundespolizei am Dortmunder Flughafen. (Foto: Rundblick)
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Vergangenen Freitag (13. Juli) führten Einsatzkräfte der Bundespolizei eine größer angelegte Kontrollaktion am Dortmunder Flughafen durch. Adressaten des Einsatzes waren georgische Staatsangehörige, die über den Dortmunder Flughafen in das Bundesgebiet einreisen wollten.

Seit der Visaliberalisierung für georgische Staatsangehörige ist die Anzahl der Asylgesuche 2017 bundesweit um ein Vielfaches gestiegen. Aufgrund gewonnener Lageerkenntnisse der Polizeibehörden besteht der Verdacht, dass georgische Staatsangehörige unter Inanspruchnahme des Touristenprivilegs, unter anderem über den Dortmunder Flughafen, visumfrei einreisen und zu einem späteren Zeitpunkt im Inland Asyl beantragten. In vielen Fällen wurden bei der Asylantragstellung keine Pässe vorgelegt, vermutlich, um die Durchführung des Asylverfahrens zu verzögern.

Gegen 09:00 Uhr überprüften mehr als 40 Einsatzkräfte der Bundespolizei mit Unterstützung von zwei Dolmetschern -182- Passagiere des WizzAir Fluges W6 6405 aus Kutaissi (Georgien) kommend. Dabei wurde 28 georgische Staatsangehörige im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle, auf Grund des Verdachts auf missbräuchliche Nutzung des Touristenprivilegs, intensiv überprüft. Dabei wurde die Reisenden besonders nach ihrem Reisezweck, Rückkehrabsichten, die Aufnahme von einer Erwerbstätigkeit, dem Besitz von Barmitteln sowie einer Auslandskrankenversicherung befragt.

Daraufhin wurden insgesamt acht georgischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert, da sie entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollten oder nicht im Besitz von Kreditkarten und Bargeld waren. Zudem verfügten alle Personen nicht über eine erforderliche Auslandskrankenversicherung.

Die Georgier wurden anschließend zum Düsseldorfer Flughafen gebracht, wo sie sich im Transitbereich frei bewegen durften, bis sie heute einen Flug zurück nach Kutaissi nutzten. Die Kosten für die Verpflegung und den Rückflug der georgischen Staatsangehörigen wird der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt.

Bei den Kontrollmaßnahmen handelt es sich um den zweiten größeren Einsatz der Dortmunder Bundespolizei, die auch weiterhin an ähnlichen Einsatzmaßnahmen festhalten wird.

Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

 

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