22-Jähriger wegen Sachbeschädigung im Knast

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Bild: Bundespolizei
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Erkenntnis Nr. 1 = Sachbeschädigungen können schmerzhaft sein
Erkenntnis Nr. 2 = Sachbeschädigungen können in die JVA führen
Bundespolizei nimmt per Haftbefehl gesuchten 22-Jährigen fest

Die in der Headline aufgeführten Erkenntnisse dürften einem 22-jährigen Essener seit heute Morgen (26. September) für mindestens 75 Tage in Erinnerung bleiben. Tritte und Faustschläge gegen einen Fahrausweisautomaten brachten ihm erst eine verletzte Hand und anschließend einen 75-tägigen Gefängnisaufenthalt ein.

Gegen 04:30 Uhr wurde die Bundespolizei über eine Person am Bahnhof in Essen-Altenessen informiert, welche dort gegen einen Fahrausweisautomaten schlagen und treten sollte. Vor Ort trafen Einsatzkräfte auf einen 22-Jährigen. Der türkische Staatsangehörige, der eine geschwollene Hand hatte, wurde daraufhin überprüft.

Dabei stellte sich heraus, dass er mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Vom Dortmunder Amtsgericht war der Mann zweimal wegen „Schwarzfahrens“ verurteilt worden. Die beiden Geldstrafen in Höhe von 300,- Euro und 450,- Euro hatte er bislang nicht gezahlt. Da all seine Bestrebungen, den Geldbetrag zu organisieren erfolglos blieben, wurde er nach einer ärztlichen Untersuchung seiner Hand, in die Essener JVA eingeliefert. Dort wird er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen verbringen müssen.

Dort werden dann auch weitere Untersuchung vorgenommen, um zu prüfen, ob seine Hand gebrochen ist. Der Fahrausweisautomat blieb trotz der Gewalteinwirkung unbeschädigt.

Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

 

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