150 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Hörde im Einsatz

0
180
Quelle: Hauptzollamt Dortmund
Facebookrss

150 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund prüften am heutigen Vormittag eine Großbaustelle in Dortmund-Hörde. Bei dieser verdachtsunabhängigen Kontrolle wurden 232 Arbeitnehmer und 45 Baufirmen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Der Zoll prüfte, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, ob alle Arbeiter zur Sozialversicherung angemeldet sind und ob Fälle von Scheinselbständigkeit vorliegen. „Die beteiligten Arbeitgeber werden durchleuchtet, ob sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund, Nicolai Prowe.

Bei den Kontrollen ergaben sich 83 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

43 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz),

15 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen,

16 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis),

9 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.

Hintergrundinfo: Im Baugewerbe beträgt der gesetzliche Mindestlohn derzeit noch 11,75 Euro, für fachlich qualifizierte Arbeiter 14,95 Euro. Wird dies nicht gezahlt, drohen den Arbeitgebern Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und wegen Sozialversicherungsbetrug. Zudem sind empfindliche Bußgelder bis in sechsstelliger Höhe wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Aufenthaltsgesetz.

Facebookrss