Achtung! Verstärkte Kontrollen bei E-Tankstellen und E-Parkplätzen

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(Foto: Pixabay, stux)
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Die sanfte Übergangszeit ist vorbei!

Seit dem Frühjahr 2017 sind die in Dortmund eingerichteten E-Tankstellen und E-Parkplätze ordnungsgemäß beschildert. Bislang hat die Verkehrsüberwachung dort widerrechtlich parkende Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor an E-Tankstellen nur verwarnt, an E-Parkplätzen wurden entsprechende Hinweiszettel verteilt.

Dieses gestufte Verfahren diente dazu, die neuen rechtlichen Regelungen auf Basis des neuen EmoG in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und um eine erweiterte Akzeptanz für die E-Mobilität – insbesondere bei E-Tankstellen – zu werben, erklärt Maximilian Löchter von der Stadt Dortmund.

Diese sanfte Übergangszeit mit dem gestuften Verfahren ist seit dem 1. Januar 2018 beendet. Das bedeutet, dass an E-Tankstellen und auf E-Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab sofort abgeschleppt werden.

Das kostenfreie Parken ohne zeitliche Begrenzung und das E-Tanken ist ausschließlich elektrisch betriebenen Fahrzeugen vorbehalten, die mit einem entsprechenden besonderen Kennzeichenschild – gut zu erkennen an dem Zusatzbuchstaben „E“ im Anschluss an die Nummernkombination – auszustatten sind.

Die Verkehrsüberwachung bittet alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen um Einhaltung dieser Regelungen.

In Dortmund sind derzeit 18 E-Parkplätze und 47 Ladestationen, welche zwei Fahrzeugen gleichzeitig das Laden ermöglichen, eingerichtet. Angesichts der vielfach noch immer kurzen Reichweite von E-Fahrzeugen ist die steigende Anzahl an e-Mobilität-Nutzern auf sich bietende Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum zwingend angewiesen.

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