„Schulen des Gemeinsamen Lernens“ 

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Symbolbild. (tn)
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Inklusion an Schulen soll neu ausgerichtet werden – Stadt schlägt 31 Schulen in Dortmund als „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ vor

Alllgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe Sekundarstufe I, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sollen ab dem Schuljahr 2019/20 nur noch Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen können, wenn sie von der Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers ausdrücklich als Schule des „Gemeinsamen Lernens (GL)“ benannt worden sind. Die Stadt Dortmund schlägt insgesamt 31 Schulen als „GL“-Schulen vor.

Die Verwaltungsspitze befasste sich in ihrer Sitzung am Dienstag, 6. November, mit der Neuausrichtung der Inklusion in weiterführenden Dortmunder Schulen zum Schuljahr 2019/20. Das NRW-Ministerium für Schule und Bildung hat einen Erlassentwurf dazu vorgelegt. Der endgütige Entwurf wurde für Herbst 2018 angekündigt.

Es ist geplant, dass ab dem Schuljahr 2019/20 allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I, Haupt-, Real- und Gesamtschulen, nur noch Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen können, wenn sie von der Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers ausdrücklich als Schule des „Gemeinsamen Lernens (GL)“ benannt worden sind.

Schulaufsichtsbehörde schlägt 31 Schulen als „Schulen des Gemeinsamen Lernerns“ vor

Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Erlasses und der Zustimmung des Rates wird der Fachbereich Schule als untere Schulaufsichtsbehörde in Abstimmung mit dem Koordinationsteam für Inklusion des Schulamtes der oberen Schulaufsichtsbehörde 13 Realschulen, acht Hauptschulen, sieben Gesamtschulen und zusätzlich drei Gymnasien als „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ ab dem Schuljahr 2019/20 vorschlagen.

Die Schulaufsichtsbehörde überprüft bis Mitte Dezember 2018 für jede Schule des „Gemeinsamen Lernens“, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür über das Jahr 2018/19 hinaus erfüllt werden können. Erst dann steht fest, welche Schulen in Dortmund am „Gemeinsamen Lernen“ ab 2019/20 teilnehmen werden.

Drei Schüler mit Unterstützungs-Bedarf pro Klasse

Um Schule des „Gemeinsamen Lernens“ zu werden, muss die Schule über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen. Es müssen Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung an der Schule unterrichten und weitergebildet werden. Außerdem müssen die räumlichen Voraussetzungen der Schule „Gemeinsames Lernen“ ermöglichen. Ziel ist es, die Ressourcen an den Schulstandorten zu bündeln. Um dies zu erreichen, sollen die Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ zukünftig im Durchschnitt drei Schüler mit Unterstützungsbedarf je Eingangsklasse aufnehmen.

Reduzierung der Standorte

„Alle städtischen Schulen bieten bislang ‚Gemeinsames Lernen‘ an. Die neue Regelung wird zu einer Reduzierung der Standorte führen, da Schulen bislang auch weniger als drei Schülerinnen und Schüler im ‚Gemeinsamen Lernen‘ aufgenommen haben“, sagt Schuldezernentin Daniela Schneckenburger und ergänzt: „Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf an allgemeinen Schulen, die ab dem Schuljahr 2019/20 keine Schulen des ‚Gemeinsamen Lernens‘ mehr sein werden, sollen grundsätzlich an der bisherigen Schule verbleiben und ihre Schullaufbahn dort beenden können.“

Sonderpädagogische Förderung

An Gymnasien soll sonderpädagogische Förderung zukünftig in der Regel zielgleich stattfinden. Die Schulaufsicht kann Gymnasien, die zieldifferente Förderung (weiterhin) ermöglichen wollen, in die regionale Planung einbeziehen. Ein solches Gymnasium nimmt dann in der Regel jährlich nicht weniger als sechs Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Eingangsjahrgang auf.

Quelle: Stadt Dortmund

 

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