Solide Finanzierungsgrundlage für Rettungsdienst

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Symbolbild Dortmund (Rundblick)
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Neue Gebührensatzung liegt Rat zum Beschluss vor 

Das Gesamtvolumen der neuen Gebührensatzung für Rettungsdienste beläuft sich auf rund 48,1 Millionen Euro und führt zu deutlichen Veränderungen bei Krankentransport und Rettungsdienst sowie den Notarzteinsätzen. Um die Kostendeckung auch zukünftig zu gewährleisten wird eine jährliche Festsetzung der Gebühren angestrebt.

Dem Rat der Stadt liegt zur weiteren Umsetzung und bedarfsgerechten Ausstattung des Dortmunder Rettungsdienstes in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. März, die Satzung bzw. der Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund vor.

Solide Finanzierungsgrundlage für den Rettungsdienstbedarfsplan

Im Juli 2018 wurde im Rat der Stadt Dortmund der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen. Dieser ist die Grundlage für die Gebührenverhandlungen mit den Dortmunder Krankenkassen, die bei der Festsetzung der Gebühren nach Paragraph 14 des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) zu beteiligen sind. Im Februar dieses Jahres konnten die gemeinsamen Verhandlungen dann erfolgreich zum Abschluss gebracht und die neuen Gebühren somit einvernehmlich festgelegt werden. Somit wurde eine solide Finanzierungsgrundlage für den Rettungsdienstbedarfsplan geschaffen.

Für die Zukunft ergeben sich für den Dortmunder Rettungsdienst folgende Gebührensätze:

Fahrzeugart  Gebühr aktuell Gebühr neu
Rettungstransportwagen (RTW) 390 € 575 €
Krankentransportwagen tagsüber (KTW) 165 € 264 €
Krankentransportwagen nachts (KTW) 185 € 344 €
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 320 € 614 €

 

Kosten zu 100 Prozent gedeckt, keine Auswirkung auf den Haushalt

Die dargestellten Gebührensätze resultieren dabei größtenteils aus den Veränderungen, die sich aus der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes inkl. der Notfallsanitäterausbildung ergeben haben sowie einer allgemeinen Kostenveränderung durch die am Rettungsdienst beteiligten Organisationen. Durch die Anpassung der Gebührensätze bleiben die Kosten für den Dortmunder Rettungsdienst weiterhin zu 100 Prozent gedeckt, so dass keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt erfolgen. Um die Kostendeckung auch zukünftig zu gewährleisten wird eine jährliche Festsetzung der Gebühren angestrebt.

Quelle: Stadt Dortmund

 

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