5.277 Schüler*innen sind an 89 Grundschulen für das kommende Schuljahr angemeldet

0
58
Zum neuen Schuljahr 2020/21 beginnt voraussichtlich für 5.277 Kinder das Schulleben. Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Timo Lange
Facebookrss

Die Anmeldezahlen für die Dortmunder Grundschulen liegen nun vor: Zum neuen Schuljahr 2020/21 beginnt voraussichtlich für 5.277 Kinder das Schulleben. Jugend- und Schuldezernentin Daniela Schneckenburger stellte die Zahlen am 28. Januar dem Verwaltungsvorstand vor.

Zum Schuljahr 2020/21 wird jede Grundschule in Dortmund mindestens eine Eingangsklasse bilden. Insgesamt wird es 199 Eingangsklassen geben. Einige Grundschulen können nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen. Kindern, die an ihrer Wunschschule keinen Platz erhalten können, wurde eine Alternative in der Nähe ihres Wohnortes geboten.
Wo es räumlich möglich ist, werden an einigen stark nachgefragten Grundschulen zusätzliche Eingangsklassen gebildet. Auf dem Gelände der Schragmüller-Grundschule in Mengede wird zum nächsten Schuljahr eine mobile Raumeinheit aufgestellt. Mobile Klassenzimmer, die an anderen Grundschulen bereits standen, werden weiterhin genutzt.

Stadt plant Bau neuer Grundschulen

Um Nachfrage und Angebot langfristig in Deckung zu bringen, plant die Stadt den Bau neuer Grundschulen sowie die Erweiterung bestehender Schulen. Die größten Investitionen aus dem städtische Immobilienvermögen werden in den kommenden Jahren im Bereich Schulbau getätigt. Hier wird die Stadt Dortmund fast 900 Millionen Euro investieren.
Erfahrungsgemäß werden sich die Anmeldezahlen bis zum Beginn des Schuljahres, insbesondere im Stadtbezirk Innenstadt-Nord, noch verändern. Die genauen Zahlen stehen erst mit der Schulstatistik 2020/21 fest. Sie wird zum 15. Oktober 2020 veröffentlicht. Nach aktuellem Stand sind die meisten Erstklässler*innen in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost und Hörde angemeldet.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.

Quelle: Stadt Dortmund

Facebookrss