„Dortmunder SportStiftung“ will junge Leistungssportler unterstützen

0
38
Die Satzung der "Dortmunder SportStiftung" ist unterzeichnet - ein wichtiger Baustein in der Leistungssport-Förderung - Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Oliver Schaper
Facebookrss

Junge Athleten fördern und die Potenziale des Leistungssports honorieren – das ist das Ziel der neuen „Dortmunder SportStiftung“. Ihre vier Gründungsstifter haben am Mittwoch, 16. Januar, die Satzung unterzeichnet. Wenn das Land zustimmt, kann die Stiftung bald ihre Arbeit aufnehmen.

Die Gründungsstifter Sparkasse Dortmund, DSW21, Adesso AG und Wilo SE sind das Fundament der zukunftsorientierten Leistungssportförderung durch die „Dortmunder SportStiftung“. Diese in Dortmund ansässigen Unternehmen setzen mit ihrem Engagement ein Zeichen, insbesondere für den Leistungssport.

Individuelle Förderung

Dem Vorstandsvorsitzenden des „StadtSportBund Dortmund“, Jörg Rüppel, ist es mit großer Unterstützung durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau und der rechtlichen Begleitung durch Dr. Alexander Puplick, gelungen, die Gründungsstifter zu gewinnen. Ziel aller Beteiligten ist es, eine systematische, schnelle, individuelle und zielorientierte Förderung des Dortmunder Leistungssports zu erreichen.

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports gem. § 52 Abs. 2 Nr. 21 Abgabenordnung sowie die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zur Erfüllung des vorbezeichneten Zwecks. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von Initiativen und Projekten im Bereich des Trainings und der begleitenden Betreuung von – besonders jugendlichen – Leistungs- und Nachwuchssportlern.

Vereine können Anträge auf Förderung stellen

Im Topf der Stiftung werden 100.000 Euro liegen, davon sollen auf Antrag von Sportvereinen 50.000 Euro für Initiativen und Projekte im Bereich Training oder Betreuung verwendet werden. Insbesondere jugendlichen Leistungs- und Nachwuchssportlern soll das Geld zugute kommen. Vereinsvorstände können Förderanträge schon jetzt stellen. Finanzielle Mittel darf die gemeinnützige Stiftung jedoch erst dann ausschütten, wenn die Landesregierung ihre Zustimmung gibt.

Gefördert werden in Zukunft insbesondere:

  • der Einsatz besonders qualifizierter Trainer;
  • individuelle Hilfsmaßnahmen für Sportler (z. B. durch Unterstützung der Eigenleistungen bei Lehrgängen, Fahrten, nationalen und internationalen Wettkampf- und Lehrgangsmaßnahmen)
  • Trainingsmaterialien
  • Hilfsmittel zur Sportausübung für Menschen mit Beeinträchtigungen (z. B. prothetische Hilfsmittel)
  • ausgewählte Maßnahmen im Verbundsystem Schule und Leistungssport,
  • Hilfsmaßnahmen für Sportvereine (z. B. durch Unterstützung bei Lehrgängen/Trainingslagern und internationalen Wettkampfteilnahmen, von Internatskosten und sozialen Hilfen).

Quelle: Stadt Dortmund

 

Facebookrss