Und wieder klicken die Handschellen

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Foto: Bundespolizei
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Nach 10 festgenommenen Personen – Bundespolizei nimmt erneut drei Personen fest

Nachdem wir gestern in einer Mitteilung über 10 festgenommene Personen innerhalb von „nur“ 72 Stunden informierten, konnten gestern Nachmittag/ Abend (06. Oktober) erneut drei Personen festgenommen werden!

Siehe auch: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4393699

Sonntag, 6. Oktober, 16:00 Uhr, Flughafen Dortmund 

Bereits gegen 16 Uhr nahmen Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen einen 42-jährigen Rumänen fest. Der Mann versuchte mit einem Flug nach Bukarest auszureisen. Bei seiner fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl des Amtsgerichts Ahlen gegen ihn vorlag. Dieses hatte den 42-Jährigen im Juli 2017, wegen Diebstahls, zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Den Betrag hatte er bislang nie beglichen. Weil er die Geldstrafe inklusive 207,50 Euro Verwaltungskosten zahlte (507,50 Euro insgesamt), blieb dem Mann eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe erspart.

Sonntag, 6. Oktober, 19:00 Uhr, Flughafen Dortmund 

Während der Einreisekontrolle eines Fluges aus London kommend, überprüften Bundespolizisten einen 48-Jährigen polnischen Staatsangehörigen. Dabei stellte sich heraus, dass auch gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte ihn das Amtsgericht in Krefeld, bereits im Juli 2017, zu einer Geldstrafe von 676,05 Euro verurteilt. Den geforderten Geldbetrag hatte der Pole bislang nie gezahlt. Da er dies auch gestern nicht wollte oder konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 33 Tagen in die Dortmunder JVA eingeliefert.

Sonntag, 6. Oktober, 23:00 Uhr, Hauptbahnhof Dortmund 

Um 23:00 Uhr überprüfte eine Streife einen 18-jährigen Syrer im Personentunnel des Hauptbahnhofs. Dabei stellte sich heraus, dass sich gleich zwei Behörden für den Mann „interessierten“. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft hatte den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, da dieser mit einem schweren Raub in Dortmund in Verbindung gebracht wird.

Ebenfalls interessierte sich die Ausländerbehörde in Dortmund für ihn, weil ein Verfahren wegen unerlaubten Aufenthalts gegen den 18-Jährigen anhängig ist.

Weitere Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass die Aufenthaltsgestattung des Mannes bereits im März 2017 erloschen und der 18-Jährige seit April 2019 nach unbekannt verzogen war. Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen wurde er daraufhin festgenommen und in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Zudem wurde ein erneutes Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts gegen ihn eingeleitet.

Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

 

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