Schöffen für Dortmund! Jetzt für die Wahl im Herbst bewerben

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Symbolbild (Pixabay, qimono)
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Lust auf ein Ehrenamt? Eines, das so richtig etwas bewirkt?

Der Posten als Schöffin bzw. Schöffe am Amts- und Landgericht Dortmund bringt nicht nur eine große Verantwortung mit sich, sondern auch die eine einzigartige Möglichkeit, einen tiefen Einblick in das deutsche Strafrechtssystem zu gewinnen und aktiv daran mitzuwirken.

Im Herbst 2018 werden die neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Amts- und Landgericht Dortmund gewählt. Die Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2023.

Wer sich dafür interessiert, kann sich bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund bis zum 31. März 2018 bewerben. 1.194 Personenvorschläge benötigt man, 610 Bewerbungen sind bereits eingegangen.

Voraussetzungen für das Ehrenamt als Schöffe

Schöffinnen und Schöffen haben in Gerichtsverfahren mit dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter und sie entscheiden über Unschuld oder Schuld der Angeklagten.

Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und geistige Beweglichkeit sollte der Bewerber daher mitbringen. Außerdem sollten die Schöffen aus Dortmund sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.

Wer schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten verurteilt wurde, gegen wen in einer schweren Straftat ermittelt wird, wer in oder für die Justiz arbeitet (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) oder Religionsdiener ist nicht zur Wahl geeignet.

Auch Berufstätige können sich bewerben, sie werden für die Teilnahme an den Gerichtsterminen von der Arbeit freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung sowie ggf. den Verdienstausfall, erklärt die Stadt Dortmund.

Zur Bewerbung

Weitere Informationen zur Schöffenwahl sowie Bewerbungsformulare gibt’s bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund (Südwall 2-4), in allen Bezirksverwaltungsstellen, bei der Freiwilligenagentur und am Empfang des Rathauses. Alle Unterlagen gibt es außerdem ONLINE.

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