Friedhöfe Dortmund informieren zum aktuellen Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten

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Die Tour führt zu Grabmälern unterschiedlicher Formensprache und Materialien Bild: Stadt Dortmund / Katrin Pinetzki
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Die Friedhöfe Dortmund weisen darauf hin, dass das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten, die im Jahre 1988 für 30 Jahre erworben wurden, spätestens mit Ablauf dieses Jahres erlischt.

Falls in den darauffolgenden Jahren dort eine Erdbestattung bzw. eine Urnenbeisetzung erfolgte und deshalb das Nutzungsrecht über das Jahr 2018 hinaus verlängert wurde, läuft das Nutzungsrecht erst zu einem späteren Zeitpunkt aus. Näheres, insbesondere der Zeitpunkt des Ablaufs des Nutzungsrechts, ist der Urkunde zu entnehmen, die dem Berechtigten an der Grabstätte im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Graberwerb oder einer Bestattung zuging.

Sowohl bei Wahlgräbern für Sargbeisetzungen als auch für Urnenbeisetzungen kann eine Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt werden. Falls keine weiteren Bestattungen mehr erfolgen, die Grabstätte aber erhalten bleiben soll, kann bis zum Zeitpunkt der anderweitigen Verwendung durch die Friedhofsverwaltung ein sogenanntes Pflegerecht vereinbart werden. Hierfür ist ein Entgelt von 50,00 Euro je Grabstelle zu entrichten. Die Ruhestätte kann dann weiter von den Angehörigen gepflegt werden. Besteht am Erhalt der Grabstätte kein weiteres Interesse, wird sie einschließlich des Grabmals, baulicher Anlagen oder sonstiger Grabeinrichtungen auf Veranlassung der Friedhofsverwaltung eingeebnet.

Welche Entscheidung auch immer getroffen wird: Die Friedhofsverwaltung wäre für eine telefonische, schriftliche oder persönliche Kontaktaufnahme dankbar. Für Rückfragen steht die jeweilige Friedhofsverwaltung vor Ort oder das Servicebüro der Friedhöfe Dortmund auf dem Hauptfriedhof unter der Rufnummer 0231 – 56 20 92 0 gerne zur Verfügung.

Quelle: Stadt Dortmund

 

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