Sachstandsbericht – So geht es mit dem geräumten Gebäudekomplex Hannibal II weiter

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Die Firma Intown will die Gebäude des Hannibal II revitalisieren und hat ihre bisherigen Überlegungen dazu der Stadt Dortmund Mitte August 2018 vorgestellt. Die Eigentümerin will der Stadt bis Ende 2018 einen Bauantrag für Hannibal II vorlegen. Der Baustart ist für Mitte 2019 geplant. Ende 2020 sollen die Wohnungen dann bezugsfertig sein.

Intown Property Management GmbH ist Eigentümerin des Gebäudes am Vogelpothsweg 12-26 (Hannibal II). Das Gebäude musste am 21. September 2017 wegen gravierender Brandschutzmängel geräumt werden, da für die Bewohnerinnen und Bewohner akute Gefahr an Leib und Leben bestand.

Der Verwaltungsvorstand hat den Sachstandsbericht zum Gebäudekomplex Hannibal II beraten. Die Eigentümerin will die Gebäude revitalisieren und hat ihre bisherigen Überlegungen dazu der Stadt Dortmund Mitte August 2018 vorgestellt. Die Stadt beurteilt die Eckpfeiler der Neukonzeption und der Umfeldentwicklung positiv.

Intown reicht Bauantrag bis Ende 2018 ein

Ende 2018 soll der Bauantrag eingereicht werden. Vorabstimmungen mit den Fachbehörden sollen erfolgen. Die Verwaltung hat zum Ziel, die Baugenehmigung schnellstmöglich zu erteilen. Eine Realisierung ist bis Ende 2020 durch die Eigentümerin angestrebt.

Fast ein Jahr nach der Räumung des Gebäudes soll es also nun weitergehen. Über die Rechtmäßigkeit der Räumung und die damit angefallenen Kosten gibt es eine juristische Auseinandersetzung. Gegen die Räumung und die schriftliche Ordnungsverfügung hat die Eigentümerin Klage beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen erhoben. Mit einer Gerichtsentscheidung ist frühestens 2019 zu rechnen.

Die unmittelbar entstandenen Kosten für die Räumung und für den Einsatz der Feuerwehr, für Personalkosten und Leistungen Dritter belaufen sich auf insgesamt rund 781.000 Euro, die der Eigentümerin in Rechnung gestellt werden sollen. Vor Versand der Kostenbescheide an die Eigentümerin wurden dazu Anhörungsschreiben verschickt. Zwischenzeitlich sind in beiden Anhörungsverfahren Stellungnahmen der von der Eigentümerin beauftragten Anwaltskanzlei bei der Stadt Dortmund eingegangen. Nach Beteiligung der betroffenen Fachbereiche und Beratung mit der von der Stadt Dortmund beauftragten Rechtsanwaltskanzlei werden entsprechende Kostenbescheide erlassen.

Alle nachgelagerten Kosten können nach juristischer Beratung nicht gegenüber der Eigentümerin geltend gemacht werden. Deshalb gibt es auch keine Gesamtkostenaufstellung, da diese nur mit enormen Aufwand und Bindung personeller Kapazitäten hätten erstellt werden können. Insgesamt sind Kosten von rd. 1,621 Mio Euro errechnet worden.

Darin enthalten sind interne und externe Kosten der Stadt Dortmund für den Zeitraum bis 23. Oktober 2018 in Höhe von rd. 1,159 Mio Euro. Hinzu kommen die Kosten für Unterstützungsleistungen des Sozialamtes und des Jobcenters z.B. für Umzugskosten, Renovierung, Kautionen, Ersatzbeschaffungen von Möbeln mit einem Betrag in Höhe von rd. 422.000 Euro (mit Stand 10. August 2018), die aufgrund der Notsituation der ehemaligen BewohnerInnen aufgewendet wurden. Weiterhin sind zusätzliche Personalkosten beim Sozialamt und Jugendamt in Höhe von rd. 40.000,-Euro erfasst worden.

Unter der Voraussetzung, dass die Rechnungsbeträge aus den zuvor benannten Kostenbescheiden bezahlt werden, ist von einem bei der Stadt Dortmund verbleibenden Kostenaufwand in den erfassten Zeiträumen in Höhe von rd. 840.000 Euro auszugehen.

Es haben bis auf 43 Haushalte alle ehemaligen BewohnerInnen des Hannibal II eine neue Wohnung gefunden. Das Sozialamt betreut die Menschen dieser Haushalte aufgrund jeweils besonderer Lebensumstände weiterhin sehr nah.

Quelle: Stadt Dortmund

 

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