Dortmunder darf Hartz-IV durch Betteln aufstocken

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Symbolbild (tn)
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Ist Betteln ein Beruf?

Der Fall eines Dortmunder Hartz-IV-Empfängers hatte in ganz Deutschland für Aufregung gesorgt. Der Mann hatte gebettelt und so sein Arbeitslosengeld aufgestockt. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters hatte den Mann in der Innenstadt als einen Klienten wiedererkannt – man kürzte daraufhin seine Bezüge.

Eine Anwältin stand dem 50-Jährigen zur Seite und erstritt einen Erfolg: Er darf sich durch das Betteln etwas dazuverdienen. Der Betrag darf allerdings die Hälfte seines Hartz-IV-Satzes nicht übersteigen. Das bedeutet, dass er 204,50 Euro behalten darf, so die „Zeit“. Verdient er mehr, kassiert das Jobcenter.

Das Jobcenter Dortmund setzte das Betteln diesem Falle mit einem Beruf gleich und steht damit rechtlich gemäß Sozialgesetzbuch II (§ 11; §11a Abs. 5) korrekt da, moralisch ist es aber zweifelhaft.

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